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Grundbucheintrag Sicherungshypothek zukünftiger Unterhaltsansprüche

Dies ist eine Diskussion zu Grundbucheintrag Sicherungshypothek zukünftiger Unterhaltsansprüche innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 03.12.2009, 11:12
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Grundbucheintrag Sicherungshypothek zukünftiger Unterhaltsansprüche

Mal angenommen Herr A und Frau B wurden geschieden. Das Haus von Frau B wurde durch sie an die Eltern von Herrn A verkauft. Herr A und Frau B haben ein gemeinsames minderjähriges Kind. Zur Sicherung der Zahlung des zukünftigen Kindesunterhaltes durch Herrn A (KU-Titel vorliegend) wurde im Grundbuch der Eltern von Herrn A eine Sicherungshyphotek in fester Höhe (bis zur Vollendung des 18.Lebnesjahres des gemeinsamen Kindes) eingetragen.
Frage1: Ist diese Eintragung rechtswirksam? Frage2: Ist diese Eintragung rechtsunwirksam und anfechtbar evtl. gemäß Grundbuchrecht Schöner/Stöber RdNr. 529?
Gibt es diesbezüglich Urteile? Was sagt Schöner/Stöber RdNr. 529 präzise aus?
Wer (HerrA / Eltern HerrA) könnte diese Eintrag anfechten?

Herzlichen Dank für fundamentierte Meinungsäußerungen.
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