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Grundbucheintrag nicht erfolgt nach Kauf

Dies ist eine Diskussion zu Grundbucheintrag nicht erfolgt nach Kauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 15:21
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Grundbucheintrag nicht erfolgt nach Kauf

Hallo Forumsmitglieder,

nehmen wir folgenden Fall an:

Mai 2009 Notarvertrag für eine Immobilie abgeschlossen,
bei der nur noch der Innenausbau nötig war und vom Bauträger
durchgeführt werden mußte

August 2009 Bauabnahme mit diversen und sehr vielen Mängeln
u.a. Feuchtigkeit

Dez 2009 gesamten Kaufpreis bezahlt, bis auf geringen Betrag
unter 3% des Kaufpreises;
Mangel besteht weiterhin und
Grund für die erhebliche Nässe wurde bisher
nicht festgestellt und besteht weiter.
Vom Bauträger wurden trotz Drängen keine weiteren Maßnahmen
unternommen.


Bauträger/Verkäufer
verweigert die Umschreibung ins Grundbuch.
Liegt es in seinem Ermessen?
Auch wenn der Käufer nachweist, daß der gesamte Kaufpreis 2009 gezahlt ist. Ein Notaranderkonto wurde nicht benutzt.
Nur der oben erwähnte kleine Restbetrag noch offen ist.


Was ist zu tun? Welche Möglichkeiten hat der Käufer
noch im Jahr 2011? Außer Auszug und Kaufrückabwicklung? Droht eine Verjährung oder ähnliches?

Bleibt nur die Klage? Und was würde diese Kosten? Ist sie abhängig vom Kaufpreis?

Bin gespannt wie dieser Fall beurteilt wird, und
werde die Antworten mit Interesse verfolgen.

Gruß
rmdschneider
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  #2 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 21:08
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AW: Grundbucheintrag nicht erfolgt nach Kauf

Zitat:
Zitat von rmdschneider Beitrag anzeigen
Dez 2009 gesamten Kaufpreis bezahlt, bis auf geringen Betrag
unter 3% des Kaufpreises.
Dann wurde eben nicht der gesamte Kaufpreis gezahlt!
Zitat:
Bauträger/Verkäufer verweigert die Umschreibung ins Grundbuch.Liegt es in seinem Ermessen?
Ja.
Zitat:
Auch wenn der Käufer nachweist, daß der gesamte Kaufpreis 2009 gezahlt ist.
Auch wenn nur noch ein kleiner Restbetrag noch nicht bezahlt wurde, ist nicht der gesamte Kaufpreis gezahlt worden.
Zitat:
Welche Möglichkeiten hat der Käufer noch im Jahr 2011?
Entweder zahlen und als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden oder eben nicht zahlen.
Zitat:
Außer Auszug und Kaufrückabwicklung?
Weshalb sollte der Bauträger einer Rückabwicklung zustimmen?
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  #3 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 10:27
V.I.P.
 
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AW: Grundbucheintrag nicht erfolgt nach Kauf

Hier Keine Mängelbeseitigung trotz Abnahmeprotokoll wird das Thema gerade begandekt. Der Klageweg mit Beweissicherungsverfahren wird unausweichlich sein.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #4 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 13:07
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AW: Grundbucheintrag nicht erfolgt nach Kauf

Vielen Dank für die Antworten.

Eine Änderung muß ich noch machen.
Gehen wir davon aus:

Der Kaufpreis lt. Notarvertrag ist KOMPLETT
an den Verkäufer überwiesen worden.
Nur ein Restbetrag für Sonderleistungen, der unter
3% des Kaufpreises liegt, ist noch offen.
Außerdem ist der Kellerbereich naß. Es sind schon
Folgeschäden entstanden. Der Keller ist nicht nutzbar.
Der Grund für die Nässe ist nicht geklärt.

Viele Grüße
rmdschneider
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