Dies ist eine Diskussion zu Grundbucheintrag nicht erfolgt nach Kauf innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Grundbucheintrag nicht erfolgt nach Kauf nehmen wir folgenden Fall an: Mai 2009 Notarvertrag für eine Immobilie abgeschlossen, bei der nur noch der Innenausbau nötig war und vom Bauträger durchgeführt werden mußte August 2009 Bauabnahme mit diversen und sehr vielen Mängeln u.a. Feuchtigkeit Dez 2009 gesamten Kaufpreis bezahlt, bis auf geringen Betrag unter 3% des Kaufpreises; Mangel besteht weiterhin und Grund für die erhebliche Nässe wurde bisher nicht festgestellt und besteht weiter. Vom Bauträger wurden trotz Drängen keine weiteren Maßnahmen unternommen. Bauträger/Verkäufer verweigert die Umschreibung ins Grundbuch. Liegt es in seinem Ermessen? Auch wenn der Käufer nachweist, daß der gesamte Kaufpreis 2009 gezahlt ist. Ein Notaranderkonto wurde nicht benutzt. Nur der oben erwähnte kleine Restbetrag noch offen ist. Was ist zu tun? Welche Möglichkeiten hat der Käufer noch im Jahr 2011? Außer Auszug und Kaufrückabwicklung? Droht eine Verjährung oder ähnliches? Bleibt nur die Klage? Und was würde diese Kosten? Ist sie abhängig vom Kaufpreis? Bin gespannt wie dieser Fall beurteilt wird, und werde die Antworten mit Interesse verfolgen. Gruß rmdschneider |
| ||||
| AW: Grundbucheintrag nicht erfolgt nach Kauf Zitat:
Ja. Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: Grundbucheintrag nicht erfolgt nach Kauf Hier Keine Mängelbeseitigung trotz Abnahmeprotokoll wird das Thema gerade begandekt. Der Klageweg mit Beweissicherungsverfahren wird unausweichlich sein.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
| |||
| AW: Grundbucheintrag nicht erfolgt nach Kauf Vielen Dank für die Antworten. ![]() Eine Änderung muß ich noch machen. Gehen wir davon aus: Der Kaufpreis lt. Notarvertrag ist KOMPLETT an den Verkäufer überwiesen worden. Nur ein Restbetrag für Sonderleistungen, der unter 3% des Kaufpreises liegt, ist noch offen. Außerdem ist der Kellerbereich naß. Es sind schon Folgeschäden entstanden. Der Keller ist nicht nutzbar. Der Grund für die Nässe ist nicht geklärt. Viele Grüße rmdschneider |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Käufer meldet sich nach Kauf nicht- Schadensersatz ? | Internetrecht | 21.03.2010 11:15 |
| Mahnbescheidsankündigung nach nicht vollzogenem Online-Kauf | Internetrecht | 13.10.2009 07:16 |
| Gehaltszahlung erfolgt nicht | Arbeitsrecht | 25.04.2009 01:18 |
| versprochene Fahrzeugmerkmale können nach Kauf nicht belegt werden | Kaufrecht / Leasingrecht | 09.06.2008 08:48 |
| Internet-Kauf, Vorkasse, nun erfolgt keine Lieferung | Kaufrecht / Leasingrecht | 01.12.2007 01:33 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios