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Grundbucheintrag für Privatkredit

Dies ist eine Diskussion zu Grundbucheintrag für Privatkredit innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 24.08.2009, 23:52
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Grundbucheintrag für Privatkredit

Angenommen folgender Fall:

Zwei Eheleute A, die zusammen im Grundbuch Ihres Hauses eingetragen sind, nehmen von einem Bekannten B einen Kleinkredit von beispielsweise 25.000 Euro auf. Es wird vereinbart, dass dieser Kredit über einen Grundbucheintrag in dem Grundbuch des gemeinsamen Hauses abgesichert wird.

Können die Eheleute A einfach zum Grundbuchamt gehen und den Kredit eintragen lassen? Oder müsste dafür unbedingt ein Notar beauftragt werden? Wer müsste für die Eintragung anwesend sein? Was würde so ein Eintrag in etwa wohl kosten?
Wäre eine Formulierung im Kreditvertrag ratsam, in dem geregelt wird, was mit dem Grundbucheintrag des Bekannten B passiert, wenn der Kredit zurückgezahlt wurde oder würde so ein Grundbucheintrag sowieso dann ungültig werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.08.2009, 07:36
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AW: Grundbucheintrag für Privatkredit

Zitat:
Zitat von Johannsen
Können die Eheleute A einfach zum Grundbuchamt gehen und den Kredit eintragen lassen? Oder müsste dafür unbedingt ein Notar beauftragt werden?
Die Grundschuld muss vor dem Notar bestellt werden.
Zitat:
Wer müsste für die Eintragung anwesend sein?
Die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer.
Zitat:
Was würde so ein Eintrag in etwa wohl kosten?
Die Kosten richten sich nach dem Betrag der Grundschuld.
Zitat:
...oder würde so ein Grundbucheintrag sowieso dann ungültig werden?
Die Grundschuldeintragung wird nicht "ungültig".

Der Gläubiger muss nach Rückzahlung des Darlehens eine Löschungsbewilligung (notariell) erteilen. Mit dieser kann dann der jeweilige Eigentümer die Löschung (wiederum notariell) beantragen.
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