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Grundbucheintrag

Dies ist eine Diskussion zu Grundbucheintrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.11.2010, 18:50
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Grundbucheintrag

Ehepaar hat ein Haus gekauft auf Darlehensbasis. Bekam eine Rechnung das Ehepaar nun im Grundbuch eingetragen wird.

Einige Monate bekam das Ehepaar eine zweiten Grundbucheintrag mit Löschung der Erstbesitzer mit der zweiten Rechnung.

Ist das rechtens????

Gruss
Susi
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  #2 (permalink)  
Alt 30.11.2010, 19:39
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AW: Grundbucheintrag

War die erste Rechnung für die Auflassungsvormerkung? Die Informationen hier sind doch arg spärlich!
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 09:40
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AW: Grundbucheintrag

Rechtens ist das, was im Kaufvertrag vereinbart ist. Üblicherweise werden Löschungskosten für eingetragenen Grundschulden von dem getragen der sie verursacht hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.12.2010, 17:31
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AW: Grundbucheintrag

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
War die erste Rechnung für die Auflassungsvormerkung? Die Informationen hier sind doch arg spärlich!
Beide Anschreiben haben sich nur in der hinsicht unterschieden. das bei dem erstern das ehepaar eingetragen wurde und die bank. und das zweite das die erstbesitzer gelöscht wurden.
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