Dies ist eine Diskussion zu Grundbuchaustrag u. Weitervermietung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Grundbuchaustrag u. Weitervermietung ![]() also: mal angenommen Person A und B haben sich vor 9 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft. Im letztem Jahr erfolgte die Trennung. Person A und B haben gemeinsam beschlossen,dass sich Person B von allen Sachen entbindet, sprich Kreditvertrag (das ist schon mit der Bank geregelt)und auch aus dem Grundbuch möchte die Person raus. Person A möchte die Wohnung dann durch Weitervermietung alleine weiter finanzieren. Meine Frage jetzt: 1. Was kostet ein Grundbuchaustrag? 2. Kann Person A ohne weiteres die Wohnung einfach weitervermieten? vielen Dank |
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| AW: Grundbuchaustrag u. Weitervermietung Zur Übertragung des Anteils an A muss ein notarieller Vertrag beurkundet werden. Die Gebühren werden nach der Kostenordnung berechnet. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verkehrswert des Anteils. Es fallen Beurkundungsgebühren des Notars sowie Grundbuchamtskosten an. Ein neuer Mietvertrag kann abgeschlossen werden, nachdem man als Alleineigentümer imGrundbuch eingetragen ist. Vorher müsste wohl B den Vertrag mitunterschreiben. |
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| AW: Grundbuchaustrag u. Weitervermietung @ Weiter vermieten: Muss B zwangsläufig unterschreiben? Ich meine auch wenn B sein ok mündlich gegeben hat? oder zählt das nicht? |
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| AW: Grundbuchaustrag u. Weitervermietung Zitat:
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| AW: Grundbuchaustrag u. Weitervermietung []Es kommt nicht auf die Restschuld an, sondern was der Anteil wert ist (Verkehrswert). Anhaltspunkt: Kaufpreis durch 1/2? Die Gebührentabelle der Kostenordnung ist im Internet zu finden. Die Gebühren sind gegliedert nach Zehnteln. Als grober Richtwert: die Beurkundung kostet 20/10 + USt die Eintragung im Grundbuch 5/10 (wenn noch verheiratet) |
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