Dies ist eine Diskussion zu Grundbuchaustrag, Schuldhaftentlassung fehlgeschlagen, Zwangsversteigerung? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| folgender Fall ist völlig fiktiv, alles nur angenommen. Dass ich nicht im Konjunktiv schreibe, hat nur mit dem besseren Lesen zu tun: Männlein (M) und Weiblein (W) kaufen sich vor einigen Jahren ein Haus. Beide stehen zu 50% im Grundbuch, Dahrlehensanteil jeweils 50%. Scheidung folgt. W behält das Haus. M steht zwar im Vertrag, W zahlt die Abträge aber allein. Tochter (T) wohnt bei W im Haus. Bei W zieht ein neuer Lebenspartner (L) ein. L hat kein Einkommen und einen negativen Schufa-Eintrag. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist möchte M, der mittlerweile mit seiner neuen Partnerin (P) selber ein Haus kaufen will, aus dem Vertrag raus. M und W unterschreiben also nicht erneut, das Darlehen läuft nun zum variablen Zinssatz weiter. Die Schuldhaftentlassung ist allerdings negativ, obwohl W das Haus seit Jahren alleine abbezahlt,es kann auch kein anderer Bürge gefunden werden. M findet für W eine Bank, die W allein das Haus per Umschuldung finanzieren würde. W weigert sich konstant, den Vorschlag anzunehmen, mit dem Hintergrund, dass W nun erst einmal den variablen Zinssatz so weiterlaufen lässt. Wenn W nicht mehr zahlen könne, so würde M dies schon merken. M wird definitif nicht unterschreiben. Wenn W nun nicht mehr zahlen kann, wird sich die Bank an M wenden. M hat hohe Fixkosten. Könnte M theoretisch gezwungen werden, die Wohnung zu wechseln oder das Auto zu verkaufen, um die Rate zu tilgen? W hat M quasi in der Hand? Wenn W nicht mehr zahlt, geht M und P's Leben "den Bach runter"? W würde sagen, dass man ihr "eh nix könne"....allein erziehend mit wenig Einkommen....W zieht scheinbar die Privatinsolvenz vor?! Wnn M die Raten auch nicht tilgt, käme es zu einer Zwangsversteigerung? Was wäre mit der Restschuld? Gäbe es irgendeinen Weg für M, aus dem Darlehen herauszukommen? Ist es sinnvoll für M, sich einen Anwalt zu nehmen? Falls noch Fragen zu diesem fiktiven Fall bestehen, beantworte ich diese - so weit es möglich ist - sehr gern. |
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