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Grundbuchamt - Pläne

Dies ist eine Diskussion zu Grundbuchamt - Pläne innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 14.05.2007, 13:52
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Grundbuchamt - Pläne

Bekommt ein Makler ohne Beauftragung/Vollmacht der Hauseigentümer beim Grundbuchamt Pläne für ein Haus, z.B. nur weil es ihn interessiert, er z.B. gehört hat, dass es verkauft werden soll. Muss der Makler nicht auf jeden Fall eine Bevollmächtigung vorlegen?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.05.2007, 13:55
V.I.P.
 
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AW: Grundbuchamt - Pläne

Ja, keine Einsichtnahme ohne Berechtigungsnachweis, heißt Vollmacht, oder weil berechtigtes Interesse eines Nachbarn.
Makler bekommt keine Auskunft (ohne VM)

Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #3 (permalink)  
Alt 14.05.2007, 14:08
V.I.P.
 
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AW: Grundbuchamt - Pläne

wusste ich,
trotzdem "berechtigtes Interesse"

hatte unlängst zwei Makleranfragen, welchen ich eine jeweils entsprechende Vollmacht zur Einsicht gab.

Dachte eigentlich, dass diese noch andere Kanäle hätten?? Die hatten keine.

...eigentlich Gott sei Dank!
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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oder
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  #4 (permalink)  
Alt 15.05.2007, 08:42
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AW: Grundbuchamt - Pläne

Danke! Der link hat mir sehr geholfen - wie auch Ihre Antwort!
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  #5 (permalink)  
Alt 15.05.2007, 13:12
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AW: Grundbuchamt - Pläne

Das Grundbuchamt hat keine Grundstückspläne (Ausnahme: Aufteilungsplan bei Wohnungseigentum).
Die Baupläne/Grundrisspläne liegen bei der Stadtverwaltung (Baurechtsamt, Katasteramt)
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