Dies ist eine Diskussion zu Grundbuchänderung nach einer, von der ETG unterschriftlich genehmigten Umbaumaßnahme innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Grundbuchänderung nach einer, von der ETG unterschriftlich genehmigten Umbaumaßnahme Alle baurechtlichen Vorgaben und statische Berechnungen sind von Architekten und Statikern geprüft und bestätigt vom städt. Bauamt akzeptiert. Alle Eigentümer haben der nachträglichen Grundbuchänderung nach der Erstellung des Anbaues ihr Einverständnis schriftlich signalisiert. Kann nach der Erstellung der Anlage nun ein Junktim - die Verknüpfung zweier unabhängiger grundbuchlicher Änderungen- von einem Teil der Eigentümer aufgestellt werden und die zugesicherte Grundbuchänderung von diesen verweigert werden, ohne daß der Investor das zuvor gegebene Versprechen aller Eigentümer, die Unterschrift dort ( GRundbuchamt) zu leisten, eingeklagen kann? frank 15 |
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