
16.02.2005, 14:13
|
| Neues Mitglied | | Registriert seit: Feb 2005
Beiträge: 1
| |
| Grundbuch; Rangrücktritt einer Hypothek durch Gemeinde aufgrund Vorkaufsrecht Eine Gemeinde hat aufgrund eines Einheimischenmodells ein Vorkaufsrecht auf unbebaute Grundstücke. Dies lässt sie sich durch eine erstrangige Sicherungshypothek im Grundbuch absichern. Notarvertraglich ist geregelt, dass diese Hypothek im Fall einer Baufinanzierung im Rang zurücktritt. Notarvertraglich ist von einer betragsmäßigen Begrenzung des Rücktritts nichts vereinbart. Aufgrund Gemeinderatsbeschluss wird ein Rangrücktritt begrenzt auf 150 TEuro. Wird für die Baufinanzierung ein höherer Betrag in Anspruch genommen und somit von der Bank eine höhere erstrangige Hypothek eingefordert, gibt es Probleme mit der Finanzierung aufgrund einer Sicherungshypothek, der keine reelle Forderung gegenübersteht. mE ist das Recht als Eigentümer auf selbstbestimmten wirtschaftlichen Umgang it dem Eigentum gem. 903 BGB hier unverhältnismäßig eingeschränkt. Trifft dies zu? Welche anderen Rechtsvorschriften könnten hier verletzt sein? |