Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Grundbuch; Rangrücktritt einer Hypothek durch Gemeinde aufgrund Vorkaufsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Grundbuch; Rangrücktritt einer Hypothek durch Gemeinde aufgrund Vorkaufsrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 16.02.2005, 14:13
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2005
Beiträge: 1
Keine Wertung, Neubau05 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Neubau05 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Neubau05 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Neubau05 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Neubau05 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Neubau05 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Neubau05 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Neubau05 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Neubau05 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Neubau05 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Grundbuch; Rangrücktritt einer Hypothek durch Gemeinde aufgrund Vorkaufsrecht

Eine Gemeinde hat aufgrund eines Einheimischenmodells ein Vorkaufsrecht auf unbebaute Grundstücke. Dies lässt sie sich durch eine erstrangige Sicherungshypothek im Grundbuch absichern. Notarvertraglich ist geregelt, dass diese Hypothek im Fall einer Baufinanzierung im Rang zurücktritt. Notarvertraglich ist von einer betragsmäßigen Begrenzung des Rücktritts nichts vereinbart. Aufgrund Gemeinderatsbeschluss wird ein Rangrücktritt begrenzt auf 150 TEuro. Wird für die Baufinanzierung ein höherer Betrag in Anspruch genommen und somit von der Bank eine höhere erstrangige Hypothek eingefordert, gibt es Probleme mit der Finanzierung aufgrund einer Sicherungshypothek, der keine reelle Forderung gegenübersteht. mE ist das Recht als Eigentümer auf selbstbestimmten wirtschaftlichen Umgang it dem Eigentum gem. 903 BGB hier unverhältnismäßig eingeschränkt. Trifft dies zu? Welche anderen Rechtsvorschriften könnten hier verletzt sein?
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Vorkaufsrecht Gemeinde - Elternhaus Baurecht 12.09.2009 20:56
Vorkaufsrecht der Gemeinde-Wirksamkeit von Verträgen Baurecht 17.12.2008 16:33
Vorkaufsrecht Gemeinde,Wirksankeit von Veträgen Verwaltungsrecht / -prozeßrecht 13.12.2008 17:44
Vorkaufsrecht Grundbuch Bankrecht 26.08.2008 21:57
Grundbuch: Vorkaufsrecht zugunsten einer Person oder des anderen Grundstücksanteils? Immobilienrecht 09.02.2006 19:21





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN