Dies ist eine Diskussion zu Grundbuch/Grundschuld>Umschuldung innerhalb des Forum Immobilienrecht
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| Grundbuch/Grundschuld>Umschuldung Wir haben mit vier Personen ein Grundstück gekauft und dann ein Doppelhaus darauf gebaut. Im Grundbuch sind wir mit je einem ideellen Viertel eingetragen. Die Grundschuld ist ebenfalls für alle vier festgeschrieben. Finziert wurde dann jedoch von jeder Partei unabhängig, aber bei dem selben Institut. Jetzt kommt es demnächst zur "Umschuldung". Frage: Müssen wir aufgrund der Grundbuch/-schuldeintragung wieder bei dem selben Institut finanzieren oder können wir das auch bei unterschiedlichen machen? Müssen wir evt. für die Finanzierung bei unterschiedlichen Instituten die Eintragungen im Grundbuch/ in der Grundschuld ändern? PEZZI Geändert von pezzi (21.07.2003 um 12:35 Uhr). |
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| Hallo Pezzi, ich hoffe ich habe Dich richtig verstanden. Also 1 Grundstück, 4 gleichberechtigte Eigentümer und eine Grundschuld lastend auf dem Grundstück für alle Eigentümer?!? Natürlich könnt Ihr auch bei einer anderen Bank die "Umschuldung" (ich nehme an es geht um eine neue Zinsvereinbarung?) finanzieren. Da Ihr eine gemeinsame Grundschuld eingetragen habt, wäre es aber günstig wenn alle bei der gleichen Bank sind. Sonst müsste die Grundschuld "geteilt" werden. D.h. die alte Bank tritt Anteile an die neue/n Bank/en ab. Aber vermutlich wird keine Bank einen Vorrang der anderen Banken dulden, so daß evtl. ein Gleichrang eingetragen werden muß. Wenn Ihr zu einer anderen Bank geht, bitte nicht nur auf das Zehntel besseren Zins schauen. Im Regelfall will die andere Bank im Grundbuch eingetragen werden. D.h. Kosten für die Abtretungserklärung der Grundschuld + Kosten für den Vollzug der Abtretung im Grundbuch (+ falls Grundschuld geteilt wird auch noch evtl. Kosten für die Bildung von Teilgrundschuldbriefen ....) Bedeutet: In vielen Fällen ist es günstiger bei der bisherigen Bank zu bleiben (und vielleicht mit Konkurrenzangeboten zu wedeln um die Zinsen noch etwas zu drücken) Eigentlich recht ungewöhnlich was Ihr gemacht habt!?! Im Regelfall wäre hier Wohnungseigentum gebildet worden oder das Grundstück geteilt worden (und je Zweien gehört eine Hälfte oder so). Ich überlege nur so vor mich dahin. Ist Euch klar, dass Ihr mit der gemeinsamen Zweckerklärung für die Darlehen von allen haftet? D.h. wenn jetzt einer von Euch arbeitslos wird u./o. keine Miete mehr bekommt, dadurch seine Darlehen nicht mehr bedienen kann => durch die gemeinsame Grundschuld / Zweckerkärung kann die Bank das ganze Objekt verwerten. Bitte lasst Euch ggf. über dieses Risiko aufklären. Gruß, Susi
__________________ Susi |
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