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Grundbuch

Dies ist eine Diskussion zu Grundbuch innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.10.2011, 18:44
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Grundbuch

hallo,
ich habe einmal von einen Fall gehört, daß eine Frau ein Haus hatte. Sie heiratete und wollte ihren neuen Ehepartner ins Grundbuch eintragen lassen. Würde dies gehen, ohne das dabei Grunderwerbssteuer anfallen?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.10.2011, 19:20
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AW: Grundbuch

Ich denke nein, da es sich nicht um einen Erwerbsvorgang handelt.
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Alt 03.10.2011, 19:41
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AW: Grundbuch

Es ist zwar Erwerb iSd 873, 925 BGB (auch wenn es vll. nur um einen Miteigentumsanteil geht), aber im §1 GrEStG hab ich nix gefunden, was die Steuerschuld begründet (ich hab aber auch nur flüchtig gelesen).
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  #4 (permalink)  
Alt 03.10.2011, 20:33
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AW: Grundbuch

Zitat:
Zitat von syndie Beitrag anzeigen
hallo,
ich habe einmal von einen Fall gehört, daß eine Frau ein Haus hatte. Sie heiratete und wollte ihren neuen Ehepartner ins Grundbuch eintragen lassen. Würde dies gehen, ohne das dabei Grunderwerbssteuer anfallen?
Soll den dem Ehemann überhaupt ein Anteil verkauft werden? Denn nur dann fällt ggf. Grunderwerbsteuer an.

Die Veräußerung an den Ehegatten ist gem. § 3 Ziff. 4 GrEsG steuerfrei.

Wenn dem Ehemann ein Anteil per Schenkung übertragen wird, würde ggf. Schenkungssteuer anfallen.

Ehegatten haben allerdings einen Freibetrag in Höhe von EUR 500.000,--.
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