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Grundbesitzabgabenbescheid bei Immobilien kauf

Dies ist eine Diskussion zu Grundbesitzabgabenbescheid bei Immobilien kauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.07.2010, 21:54
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Exclamation Grundbesitzabgabenbescheid bei Immobilien kauf

Hallo Zusammen,

hoffe mal, das das das richtige Unterforum ist.
Angenommen man kauft ein Haus am 22.05.2010 und macht die Schlüsselübergabe am 01.07.2010.
Jetzt bekommt der neue Eigentümer den Grundbesitzabgabenbescheid für den Zeitraum ab dem 01.06.2010.
In dem Bescheid ist ja auch das Wasser drin, dort steht auch als Ablesedatum 01.06. obwohl erst am 01.07. abgelesen wurde.
Ist das Richtig so? Denn die Übergabe war ja erst am 01.07. und vorher konnte der neue Eigentümer ja garnicht das Haus nutzen.
Hat der ehemalige Eigentümer bzw Makler sich den Monat sparen wollen oder zählt das alles (Grundsteuer, Wasser, Müll, etc )ab Kaufdatum?

Herzlichen Dank
Bluesmoke
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  #2 (permalink)  
Alt 06.07.2010, 10:39
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AW: Grundbesitzabgabenbescheid bei Immobilien kauf

Stichtag ist der Übergabetag (hier also der 01.07.) Überhänge sollten die Parteien intern verrechnen!
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  #3 (permalink)  
Alt 06.07.2010, 10:52
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AW: Grundbesitzabgabenbescheid bei Immobilien kauf

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort

Leider kann ich dich nicht Bewerten, da die letzte Bewertung auch schon für dich war und ich erst andere vorher bewerten muss
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  #4 (permalink)  
Alt 06.07.2010, 11:05
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AW: Grundbesitzabgabenbescheid bei Immobilien kauf

Jetzt muss ich leider doch nochmal nachfragen, sorry.

Der neue Eigentümer hat den Verkäufer angerufen und ihm gesagt, das der Stichtag der 01.07. sei.
Er meinte, das er daher gerne für den einen Monat die Kosten haben möchte und das mit ihm intern verrechnen will, damit nicht alles bei der Gemeinde umgeschrieben werden muss.
Der Verkäufer meinte aber woher er denn so etwas habe, der Stichtag sei das Kaufdatum und er wolle den Monat nicht zahlen.

Wie kann der neue Eigentümer nun dem Verkäufer das beweisen, das der Stichtag der Übergabetag ist und nicht das Kaufdatum?
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  #5 (permalink)  
Alt 06.07.2010, 11:21
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AW: Grundbesitzabgabenbescheid bei Immobilien kauf

Zitat:
Zitat von bluesmoke Beitrag anzeigen
Wie kann der neue Eigentümer nun dem Verkäufer das beweisen, das der Stichtag der Übergabetag ist und nicht das Kaufdatum
Üblicherweise steht das im Kaufvertrag!
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