Dies ist eine Diskussion zu Grundbesitz -wer kennt sich aus? - benötige dringend hilfe! innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Grundbesitz -wer kennt sich aus? - benötige dringend hilfe! Ich bin wirklich am Ende mit meinem Latein. So,es geht um folgendes: M hat sich letztes Jahr im November ein Grundstück gekauft.Dabei handelt es sich um ein Wochenendgrundstück mit Hütten und einer großen Wiese,das M von einem älteren Herrn (N) gekauft hat. Herr N hatte ein mündliches Abkommen mit einem Herrn A,der diese Wiese unentgeltlich bewirtschaftete.Das heißt:A mähte diese Wiese um Futter für seine Tiere (Heu) zu gewinnen. Als M dieses Grundstück erwarb rief Herr N bei Herr A an und sagte ihm das das Grundstück verkauft wäre und seine Bemühungen nicht mehr erforderlich seien.Er hat also den mündlichen Vertrag gekündigt!M hatein der Zwischenzeit jemand gefunden (Z) der für ihn mäht und selbst für das Heu Verwendnis hat. Das Ende vom Lied war als M gestern sein Land betrat: Herr A hatte es komplett gemäht! M hat ihn sofort angerufen und er meinte in einem sehr rauhen Ton: Er habe mit N einen mündlichen Vertrag welcher,trotz Verkauf,zwei Jahre weiterbestehen würde! Kann das sein? In meinen Augen ist das Diebstahl! Es ist doch der Grund und Boden von M! Da kann doch nicht jeder machen was er will? Ich bin für jede Antwort dankbar! p.s.:ich bin hoffentlich im richtigen Unterforum? |
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| AW: Grundbesitz -wer kennt sich aus? - benötige dringend hilfe! Zitat:
M kann ihm sehr wohl verbieten einfach sein Grundstück zu betreten und den Rasen zu mähen - dies sollte er auch umgehend schriftlich tun. |
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| AW: Grundbesitz -wer kennt sich aus? - benötige dringend hilfe! Zustimmung für Tiger! Ab sofort Betreten nochmal untersagen. Tut er es doch, begeht er Hausfriedensbruch! |
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| AW: Grundbesitz -wer kennt sich aus? - benötige dringend hilfe! Ich bezweifle, dass solch ein Vertrag nach dem Eigentumsübergang gültig bliebe...man könnte sich allerdings überlegen, ob der N dem A schadenersatzpflichtig wäre.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Grundbesitz -wer kennt sich aus? - benötige dringend hilfe! Ok,danke erstmal! Aber was mich halt stutzig macht,ist das er behauptet der mündliche Vertrag würde noch zwei Jahre weiterbestehen! Ich kann mir das nicht vorstellen. Das hat er sogar der Polizei gesagt und die glauben ihm.Es gäbe da nämlich eine Klausel im Zivilen Recht die das besagt. |
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| AW: Grundbesitz -wer kennt sich aus? - benötige dringend hilfe! Vielleicht will der Pächter auf §593b BGB hinaus. Dann beträgt die Kündigungsfrist ab dem Beginn des Pachtjahrs zwei Pachtjahre bzw. im Zweifel zwei Kalenderjahre (§594a I BGB). Und der Verkauf lässt das Recht des Pächters nicht erliegen (§593b BGB).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Grundbesitz -wer kennt sich aus? - benötige dringend hilfe! Zitat:
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| AW: Grundbesitz -wer kennt sich aus? - benötige dringend hilfe! Zitat:
*m-ä-ä-ä-h* |
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| AW: Grundbesitz -wer kennt sich aus? - benötige dringend hilfe! Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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