Dies ist eine Diskussion zu Grunbducheintrag findet nicht statt innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Grunbducheintrag findet nicht statt Welche Möglichkeiten hat der Verkäufer den Notar zur Änderung des Grundbucheintrages zu bewegen? Eine weitere Frage wäre, ob der Verkäufer (immernoch Eigentümer) für Gefahren, die von solch einem Haus ausgehen, haftbar gemacht werden kann? Danke für eure Hilfe! |
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| AW: Grunbducheintrag findet nicht statt Manche Grundbuchämter sind sehr "lahm". Der Übergang von Nutzen, Lasten und Gefahr sollte im Kaufvertrag stehen. Ich würde mal beim Notar anrufen und fragen wo es hängen kann.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Grunbducheintrag findet nicht statt Hallo! Mir ist klar, dass die Eintragung im Grundbuch durch das Grundbuchamt vorgenommen wird. Auch ist mir klar, dass diese Eintragung länger dauern kann. Es "hängt" hier aber definitiv am Notar. Wie schon erwähnt kommt der Notar keiner Aufforderung nach. Deswegen nochmal die Frage: Welche Pflichten hat der Notar? Und in welcher Zeitspanne muss er diesen Pflichten nachkommen? Wie kann man dem Notar "auf die Sprünge helfen"? Zum Thema "Lastenübernahme" -> hat sich geklärt Danke! |
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| AW: Grunbducheintrag findet nicht statt Eigentlich ergibt sich das aus dem Kaufvertrag... wenn alle Voraussetzungen erfüllt/ihm nachgewiesen sind, soll der Notar die Umschreibung unverzüglich beantragen. Ein Nachfrage bei der zuständigen Notarkammer hilft ihm vielleicht auf die "Sprünge"!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Grunbducheintrag findet nicht statt Hat der Erwerber denn auch die Grunderwerbsteuer schon bezahlt? Daran kann es auch haken, weil der Notar ohne Zahlung der Steuer den Vertrag nicht dem GBA vorlegen wird.
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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| grundbuch, grundbucheintrag, kaufvertrag, notar, notarpflichten |
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