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Grunbducheintrag findet nicht statt

Dies ist eine Diskussion zu Grunbducheintrag findet nicht statt innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 04.12.2011, 16:07
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Grunbducheintrag findet nicht statt

Nehmen wir an, ein Haus wurde vor einem dreiviertel Jahr verkauft. Alle erforderlichen Ämter haben ihre Zustimmung gegeben und der Kaufpreis wurde bezahlt. Da müsste doch der beglaubigende Notar den Grundbucheintrag veranlassen, so wie es im Kaufvertrag steht. Nach mehrmaliger Aufforderung durch den Verkäufer reagiert weder der Notar, noch der Käufer. Immerhin wäre ja der Verkäufer, da er noch an erster Stelle im Grundbuch steht, für die Ämter der Eigentümer. Für den Verkäufer laufen weiterhin Kosten für Finanzamt (Grundsteuer), Haftpflichtversicherung und Kosten für die Wasserwerke (Zählergebühren), etc. an.

Welche Möglichkeiten hat der Verkäufer den Notar zur Änderung des Grundbucheintrages zu bewegen?

Eine weitere Frage wäre, ob der Verkäufer (immernoch Eigentümer) für Gefahren, die von solch einem Haus ausgehen, haftbar gemacht werden kann?

Danke für eure Hilfe!
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Alt 05.12.2011, 11:05
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AW: Grunbducheintrag findet nicht statt

Manche Grundbuchämter sind sehr "lahm". Der Übergang von Nutzen, Lasten und Gefahr sollte im Kaufvertrag stehen. Ich würde mal beim Notar anrufen und fragen wo es hängen kann.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 17:13
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AW: Grunbducheintrag findet nicht statt

Hallo!

Mir ist klar, dass die Eintragung im Grundbuch durch das Grundbuchamt vorgenommen wird. Auch ist mir klar, dass diese Eintragung länger dauern kann. Es "hängt" hier aber definitiv am Notar. Wie schon erwähnt kommt der Notar keiner Aufforderung nach. Deswegen nochmal die Frage:
Welche Pflichten hat der Notar?
Und in welcher Zeitspanne muss er diesen Pflichten nachkommen?
Wie kann man dem Notar "auf die Sprünge helfen"?

Zum Thema "Lastenübernahme" -> hat sich geklärt
Danke!
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  #4 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 18:05
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AW: Grunbducheintrag findet nicht statt

Eigentlich ergibt sich das aus dem Kaufvertrag... wenn alle Voraussetzungen erfüllt/ihm nachgewiesen sind, soll der Notar die Umschreibung unverzüglich beantragen. Ein Nachfrage bei der zuständigen Notarkammer hilft ihm vielleicht auf die "Sprünge"!
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  #5 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 11:44
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AW: Grunbducheintrag findet nicht statt

Hat der Erwerber denn auch die Grunderwerbsteuer schon bezahlt? Daran kann es auch haken, weil der Notar ohne Zahlung der Steuer den Vertrag nicht dem GBA vorlegen wird.
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grundbuch, grundbucheintrag, kaufvertrag, notar, notarpflichten

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