Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Graben über Ackerland, wer zahlt Pacht

Dies ist eine Diskussion zu Graben über Ackerland, wer zahlt Pacht innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.04.2008, 13:03
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2007
Beiträge: 53
Keine Wertung, Der Sachse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Der Sachse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Der Sachse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Der Sachse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Der Sachse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Der Sachse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Der Sachse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Der Sachse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Der Sachse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Der Sachse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Graben über Ackerland, wer zahlt Pacht

Hallo ich habe da mal eine Frage und hoffe, dass man mir in dem Forum weiterhelfen kann.
Annahme:
Person A ist Eigentümer eines Grundstücks, welches als landwirtschaftlicher Ackerfläche genutzt wird. Über dieses Grundstück geht zudem ein Teilstück eines viele km – langen Grabens, aus welchem dann 20 km weiter Wasser zur Gemüsebewässerung gezogen wird.
Der Graben ist für die landwirtschaftliche Ackerfläche des A ohne Bedeutung.
A kann den Graben auch sonst nicht nutzen.

Mich würde interessieren, wie die Rechtslage zu eventuellen Pflichten von A gegenüber diesem Graben ist?
Kann A, da der Graben für sein Grundstück keinen Nutzen hat, vom Wasserverband bzw. von anderer Seite ein Pacht verlangen?
Immerhin dient der Graben zur Entwässerung bzw. Bewässerung anderer Flächen. Wie ist hier die Rechtslage?

A selbst hat durch den Graben einen "Vermögensnachteil", da er selbst aus dieser fläche keine Früchte ziehen kann, noch kann er die Fläche zur Fruchtziehung verpachten.

Danke für die Hilfe
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 27.04.2008, 17:11
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 3.217
99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3217 Beiträge, 407 Bewertungen)  
AW: Graben über Ackerland, wer zahlt Pacht

Vielleicht gibts noch ein paar Infos zum Nutzer des Grabens, den Umständen der Einrichtung und eventuell auch rechtlichen Verhältnissen? Davon hängt nämlich die Antwort GANZ maßgeblich ab...
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 27.04.2008, 17:51
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2007
Beiträge: 53
Keine Wertung, Der Sachse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Der Sachse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Der Sachse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Der Sachse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Der Sachse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Der Sachse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Der Sachse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Der Sachse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Der Sachse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Der Sachse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Graben über Ackerland, wer zahlt Pacht

Der Graben ist wie gesagt einige km lang. Dort fließt die Entwässerung von feldern rein und zum teil auch Straßenentwässerung.

Am "Ende" wird er benötigt zur Gemüsebewässerung.

Auf meinem Grundstück wird der Graben nicht genutzt.

Entsprechend Landesrecht erfüllt er wie alle Gräben hoheitliche Aufgaben im Rahmen der Wassergesetzes.

Im Grundbuch gibt es keine Dienstbarkeiten bzw. sonstige einträge zu dem Graben.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 04.03.2009, 19:21
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 100
Keine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Rheinländer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Graben über Ackerland, wer zahlt Pacht

Die Bundeswasserstraßen, Flüsse, Gräben und die oberirdischer Gewässer sind Verkehrsflächen i.S. des § 2 Nr.2 VerkFlBerG1.

Bis zum 30.06. 2007 bestand hier für den öffentlichen Nutzer der Verkehrsfläche, wenn die Unterhaltungspflicht durch einen Wasser-und Bodenverband wahrgenommen wird, eine Erwerbsrecht, § 3 Verkehrsflächenbereinigungsgesetz.. Der öffentliche Nutzer, konnte vom Grundstückseigentümer den Verkauf des Grundstücks oder die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit verlangen.

Seit dem 1.07.2007 sind diese Rechte des öffentlichen Nutzers nach § 3 Abs.1 und 3 VerkFlBerG erloschen.
Nun kann der Grundstückseigentümer nach § 8 VerkFlBerG verlangen, dass der öffentliche Nutzer das Grundstück ankauft, oder eine entgeltliche Dienstbarkeit bestellt.
Das bedeutet, bis zum 30.06.2007 stand das Erwerbsrecht der öffentlichen Hand zu (§ 3VerkFlBerG), ab dem 1.07.2007 trifft der öffentlichen Hand eine Erwerbspflicht (§ 8 VerkFlBerG).

Betroffen sind natürliche und künstliche Gewässer, die in der Zeit vom 9.05.1945 bis 3.10.1990 für eine öffentliche Aufgabe ausgebaut oder verlegt wurden, wenn sie über private Grundstücke verlaufen.

Die Flächen müssen auch heute noch einer Verwaltungsaufgabe und dem öffentlichen Zweck dienen, wie z.B. bei langfristigen Infrastrukturmaßnahmen der öffentlichen Hand, zu wasserwirtschaftlichen Zwecken, zur Verfügungstellung nutzbaren Wassers nach Menge und Güte. Es kommt nicht darauf an, wer die Inanspruchnahme der wasserwirtschaftlichen Verkehrsflächen vorgenommen hat.

Zu beachten ist zudem § 9 des vorgenannten Gesetzes, wonach auch eine entschädigung verlangt werden kann.

Geändert von Rheinländer (05.03.2009 um 07:06 Uhr).
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Wasserleitung auf Ackerland Bürgerliches Recht allgemein 07.05.2010 16:09
Wasserleitung auf Ackerland Baurecht 06.05.2010 19:13
Graben für Stromkabel zu Garagen Baurecht 25.04.2008 14:37
Graben wir uns das Wasser ab? Nachrichten: Wissenschaft 30.07.2007 12:00
erwerb von ackerland Baurecht 31.05.2007 21:34





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN