Dies ist eine Diskussion zu Graben über Ackerland, wer zahlt Pacht innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Graben über Ackerland, wer zahlt Pacht Annahme: Person A ist Eigentümer eines Grundstücks, welches als landwirtschaftlicher Ackerfläche genutzt wird. Über dieses Grundstück geht zudem ein Teilstück eines viele km langen Grabens, aus welchem dann 20 km weiter Wasser zur Gemüsebewässerung gezogen wird. Der Graben ist für die landwirtschaftliche Ackerfläche des A ohne Bedeutung. A kann den Graben auch sonst nicht nutzen. Mich würde interessieren, wie die Rechtslage zu eventuellen Pflichten von A gegenüber diesem Graben ist? Kann A, da der Graben für sein Grundstück keinen Nutzen hat, vom Wasserverband bzw. von anderer Seite ein Pacht verlangen? Immerhin dient der Graben zur Entwässerung bzw. Bewässerung anderer Flächen. Wie ist hier die Rechtslage? A selbst hat durch den Graben einen "Vermögensnachteil", da er selbst aus dieser fläche keine Früchte ziehen kann, noch kann er die Fläche zur Fruchtziehung verpachten. Danke für die Hilfe |
| |||
| AW: Graben über Ackerland, wer zahlt Pacht Vielleicht gibts noch ein paar Infos zum Nutzer des Grabens, den Umständen der Einrichtung und eventuell auch rechtlichen Verhältnissen? Davon hängt nämlich die Antwort GANZ maßgeblich ab... Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
| |||
| AW: Graben über Ackerland, wer zahlt Pacht Der Graben ist wie gesagt einige km lang. Dort fließt die Entwässerung von feldern rein und zum teil auch Straßenentwässerung. Am "Ende" wird er benötigt zur Gemüsebewässerung. Auf meinem Grundstück wird der Graben nicht genutzt. Entsprechend Landesrecht erfüllt er wie alle Gräben hoheitliche Aufgaben im Rahmen der Wassergesetzes. Im Grundbuch gibt es keine Dienstbarkeiten bzw. sonstige einträge zu dem Graben. |
| |||
| AW: Graben über Ackerland, wer zahlt Pacht Die Bundeswasserstraßen, Flüsse, Gräben und die oberirdischer Gewässer sind Verkehrsflächen i.S. des § 2 Nr.2 VerkFlBerG1. Bis zum 30.06. 2007 bestand hier für den öffentlichen Nutzer der Verkehrsfläche, wenn die Unterhaltungspflicht durch einen Wasser-und Bodenverband wahrgenommen wird, eine Erwerbsrecht, § 3 Verkehrsflächenbereinigungsgesetz.. Der öffentliche Nutzer, konnte vom Grundstückseigentümer den Verkauf des Grundstücks oder die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit verlangen. Seit dem 1.07.2007 sind diese Rechte des öffentlichen Nutzers nach § 3 Abs.1 und 3 VerkFlBerG erloschen. Nun kann der Grundstückseigentümer nach § 8 VerkFlBerG verlangen, dass der öffentliche Nutzer das Grundstück ankauft, oder eine entgeltliche Dienstbarkeit bestellt. Das bedeutet, bis zum 30.06.2007 stand das Erwerbsrecht der öffentlichen Hand zu (§ 3VerkFlBerG), ab dem 1.07.2007 trifft der öffentlichen Hand eine Erwerbspflicht (§ 8 VerkFlBerG). Betroffen sind natürliche und künstliche Gewässer, die in der Zeit vom 9.05.1945 bis 3.10.1990 für eine öffentliche Aufgabe ausgebaut oder verlegt wurden, wenn sie über private Grundstücke verlaufen. Die Flächen müssen auch heute noch einer Verwaltungsaufgabe und dem öffentlichen Zweck dienen, wie z.B. bei langfristigen Infrastrukturmaßnahmen der öffentlichen Hand, zu wasserwirtschaftlichen Zwecken, zur Verfügungstellung nutzbaren Wassers nach Menge und Güte. Es kommt nicht darauf an, wer die Inanspruchnahme der wasserwirtschaftlichen Verkehrsflächen vorgenommen hat. Zu beachten ist zudem § 9 des vorgenannten Gesetzes, wonach auch eine entschädigung verlangt werden kann. Geändert von Rheinländer (05.03.2009 um 07:06 Uhr). |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Wasserleitung auf Ackerland | Bürgerliches Recht allgemein | 07.05.2010 16:09 |
| Wasserleitung auf Ackerland | Baurecht | 06.05.2010 19:13 |
| Graben für Stromkabel zu Garagen | Baurecht | 25.04.2008 14:37 |
| Graben wir uns das Wasser ab? | Nachrichten: Wissenschaft | 30.07.2007 12:00 |
| erwerb von ackerland | Baurecht | 31.05.2007 21:34 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios