Dies ist eine Diskussion zu Gleichrangigkeitserklärung - Grundschuldbestellung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Gleichrangigkeitserklärung - Grundschuldbestellung wir wollen auf einem Baufeld bauen. Der Verkäufer hat uns einen Notar empfohlen, den wir nach 2 maligen Kontakt jedoch ablehnten und uns einen eigenen suchten. Der Notarvertrag wurde erstellt und unterschrieben. Nun das Problem: Wir sind die 4.Partei, die auf dem Feld bauen wollen, die anderen 3 haben bei dem vom Käufer empfohlenen Notar unterschrieben. Es hat sich herausgestellt, dass bei der Grundschuldbestellung des "Verkäufer-Notars" nicht auf die Gleichrangerklärung der von den anderen Bauherren finanzierenden Institute geachtet worden ist (wir haben auch einen Notarvertragsentwurf von diesem Notar bekommen, und darin steht, dass Gleichrangigkeitserklärung der einzelnen Kreditinstitute Voraussetzung ist). Das bedeutet, dass unsere Grundschuld nicht gleichrangig eingetragen werden kann, wir bekommen somit vorläufig kein Geld von der Bank, da sie eine entsprechende Erklärung benötigen. Also hat doch der "Verkäufer-Notar" einen Fehler gemacht, er hat seinen eigenen Vertrag nicht umgesetzt. Eventuell entstehen uns dadurch Kosten. Können wir ihn dafür haftbar machen, auch wenn wir in keinem Rechtsverhältnis zueinander stehen? Wenn er uns schadet durch seine Fehler muss er doch die Konsiquenzen dafür tragen? Ciao Jörg Geändert von skydiver75 (26.09.2007 um 20:55 Uhr). |
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