Dies ist eine Diskussion zu Gilt eine mündliche Aussage als geschlossener Vertrag? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Gilt eine mündliche Aussage als geschlossener Vertrag? angenomme Lage: Die Polizei kommt wegen eines Missverständnisses zu 4 Jugendlichen. Nachdem die Beamten den Fall geklärt hatten sagten sie, dass eine Hütte, die verlassen in dem Ort, wo die 4 wohnen, nun ihnen gehöre, da der Eigentümer nicht mehr aufzufinden ist. Sind die Jugendlichen nun vermeintliche Eigentümer des Hauses oder gehört es der Stadt? Vielen Dank für die Antworten, krypt0s |
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| AW: Gilt eine mündliche Aussage als geschlossener Vertrag? Das ist jetzt aber ein Witz, oder? |
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| AW: Gilt eine mündliche Aussage als geschlossener Vertrag? Zitat:
Gut möglich, sofern Transylvanisches Recht in Takatukaland Anwendung findet nachdem die Armee von Myanmar die Beschlagnahme erklärte Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Gilt eine mündliche Aussage als geschlossener Vertrag? Aber nicht, wenn der Vollmond keine linksgedrehten Aminosäuren bescheint und Räuber Hotzenplotz im Kino ist... Will heißen: Die Polizei hat bestimmt keine Verfügungs- oder Feststellungsgewalt für das Eigentum an einer Hütte, Falls auch noch der Boden gemeint sein sollte, auf dem sie steht, hilft eine Blick ins Grundbuch weiter. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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