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Gilt eine mündliche Aussage als geschlossener Vertrag?

Dies ist eine Diskussion zu Gilt eine mündliche Aussage als geschlossener Vertrag? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.11.2007, 12:14
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Gilt eine mündliche Aussage als geschlossener Vertrag?

Hallo,

angenomme Lage:
Die Polizei kommt wegen eines Missverständnisses zu 4 Jugendlichen. Nachdem die Beamten den Fall geklärt hatten sagten sie, dass eine Hütte, die verlassen in dem Ort, wo die 4 wohnen, nun ihnen gehöre, da der Eigentümer nicht mehr aufzufinden ist.

Sind die Jugendlichen nun vermeintliche Eigentümer des Hauses oder gehört es der Stadt?

Vielen Dank für die Antworten,
krypt0s
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Alt 03.11.2007, 21:02
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AW: Gilt eine mündliche Aussage als geschlossener Vertrag?

Das ist jetzt aber ein Witz, oder?
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  #3 (permalink)  
Alt 03.11.2007, 21:13
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AW: Gilt eine mündliche Aussage als geschlossener Vertrag?

Zitat:
Zitat von Tiger63
Das ist jetzt aber ein Witz, oder?

Gut möglich, sofern Transylvanisches Recht in Takatukaland Anwendung findet nachdem die Armee von Myanmar die Beschlagnahme erklärte

Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #4 (permalink)  
Alt 03.11.2007, 21:28
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AW: Gilt eine mündliche Aussage als geschlossener Vertrag?

Aber nicht, wenn der Vollmond keine linksgedrehten Aminosäuren bescheint und Räuber Hotzenplotz im Kino ist...
Will heißen: Die Polizei hat bestimmt keine Verfügungs- oder Feststellungsgewalt für das Eigentum an einer Hütte, Falls auch noch der Boden gemeint sein sollte, auf dem sie steht, hilft eine Blick ins Grundbuch weiter.
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
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  #5 (permalink)  
Alt 04.11.2007, 08:14
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AW: Gilt eine mündliche Aussage als geschlossener Vertrag?

Das wollte ich hören, danke.
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