Dies ist eine Diskussion zu Gezogene Grundschuld - Übergabe des Hauses an Bank innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Gezogene Grundschuld - Übergabe des Hauses an Bank folgender fiktiver Fall: Frau A. ist 63 Jahre alt und besitzt ein schuldenfreies Haus, welches sie selber bewohnt. Der Sohn von Frau A., Herr B. ist in finanziellen Schwierigkeiten und Frau A. will ihm helfen. Herr B. lässt ein Wertgutachten des Hauses erstellen. Herr B. und Frau A. gehen damit zur Bank und nach Notartermin und Grund- schuldeintrag bekommt Herr B. als Kreditnehmer 300.000,-- Euro von der Bank. Frau A. ist Sicherheitengeberin mit ihrem Haus. In dem Kreditvertrag mit der Bank stand noch sinngemäß, wenn die Sicherheit von der Bank in Anspruch genommen wird, hat Frau A. alle mit dem Verkauf des Hauses entstehenden Kosten, wie Makler etc. zu tragen. Eine Zeit lang kann Herr B. die Raten zahlen und dann nicht mehr. Herr B. verzieht sich, auch wegen anderer Verfahren nach Südamerika und lässt Frau A. in einem Scherbenhaufen zurück. Die Bank schreibt Frau A. an und kündigt an, die Sicherheit des Kredits in Anspruch zu nehmen. So schlimm es auch ist, Frau A. hat das Haus verloren. Um etwas Zeit zu gewinnen, eine neue Wohnung zu finden und um mögliche Maklerprovisionen (als Verkäufer) zu verhindern, vereinbart Frau A. mit der Bank, erst mal selber zu versuchen, dass Haus zu verkaufen. Frau A. findet einen Makler, der das Haus ohne Verkäuferprovision verkaufen will. Der Makler schätzt das Haus auf 200.000,-- Euro und teilt das der Bank mit. Daraufhin kommt ein Gutachter der Bank. Der erstellt ein Wertgutachten des Hauses und kommt auch auf 200.000,-- Euro. Der Makler von Frau A. bekommt von der Bank die Freigabe, dass Haus für 200.000,-- Euro u.a im Internet anzubieten. Das ist jetzt ca. 3 Monate her. In dieser Zeit kommt der Makler ein mal mit Interessenten zur Besichtigung. Verkauft wird das Haus nicht. Frau A. ist inzwischen ausgezogen und das Haus steht leer. Zum Jahreswechsel werden Grundbesitzabgaben, öffentl. Gebühren, Versicherungen etc. fällig. Des Weiteren wird das Haus zumindest frostsicher auf Kosten von Frau A. beheizt und für den Winter- dienst des Hauses muss sie auch noch sorgen. Jetzt meine Fragen: 1. Könnte Frau A. nicht einfach das Haus zum 01.01.2011 an die Bank übergeben. Oder muss sie bis auf weiteres, bzw. bis zum möglichen Verkauf des Hauses, alle durch das Haus entstehenden Kosten weiter tragen, wozu sie auf Dauer nicht in der Lage ist ? 2. Die Bank entzieht irgendwann dem Makler von Frau A., der ja für Frau A. provisionsfrei arbeitet, den Verkaufsauftrag und beauftragt einen eigenen Makler, der mit Käufer- und Verkäuferprovision arbeitet. Muss Frau A. dann die Verkäufer- provision des neuen Maklers zahlen? 3. Was passiert mit den 100.000,-- Euro oder mehr, je nach dem, für wieviel Geld das Haus verkauft wird, wenn überhaupt. Also der Unterschiedsbetrag zwischen Kreditauszahlungssumme und dem tatsächlichem Wert des Hauses. Ist das das Risiko der Bank, weil sie sich auf ein Gutachten des Herrn B. bei der Kreditvergabe verlassen hat, ohne ein eigenes anzufertigen? Oder haftet Frau A. auch für diesen Betrag ? Ich bitte meine etwas laienhafte Schilderung der fiktiven Geschichte zu entschuldigen und ich freue mich trotzdem über zahlreiche Antworten. |
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| AW: Gezogene Grundschuld - Übergabe des Hauses an Bank Zitat:
Solange muss Frau A auch für die lfd. Kosten aufkommen. Zitat:
Zitat:
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| grundschuld, kosten des verkaufes, Übergabe an bank |
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