Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gezogene Grundschuld - Übergabe des Hauses an Bank

Dies ist eine Diskussion zu Gezogene Grundschuld - Übergabe des Hauses an Bank innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.12.2010, 21:09
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: Köln
Alter: 46
Beiträge: 8
Keine Wertung, AcidForce hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AcidForce hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AcidForce hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AcidForce hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AcidForce hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AcidForce hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AcidForce hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AcidForce hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AcidForce hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, AcidForce hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Gezogene Grundschuld - Übergabe des Hauses an Bank

Hallo Zusammen,
folgender fiktiver Fall:
Frau A. ist 63 Jahre alt und besitzt ein schuldenfreies Haus,
welches sie selber bewohnt. Der Sohn von Frau A., Herr B. ist
in finanziellen Schwierigkeiten und Frau A. will ihm helfen.
Herr B. lässt ein Wertgutachten des Hauses erstellen. Herr B.
und Frau A. gehen damit zur Bank und nach Notartermin und Grund-
schuldeintrag bekommt Herr B. als Kreditnehmer 300.000,-- Euro
von der Bank. Frau A. ist Sicherheitengeberin mit ihrem Haus.

In dem Kreditvertrag mit der Bank stand noch sinngemäß, wenn die
Sicherheit von der Bank in Anspruch genommen wird, hat Frau A.
alle mit dem Verkauf des Hauses entstehenden Kosten, wie Makler
etc. zu tragen.

Eine Zeit lang kann Herr B. die Raten zahlen und dann nicht
mehr. Herr B. verzieht sich, auch wegen anderer Verfahren nach
Südamerika und lässt Frau A. in einem Scherbenhaufen zurück.
Die Bank schreibt Frau A. an und kündigt an, die Sicherheit des
Kredits in Anspruch zu nehmen. So schlimm es auch ist, Frau A.
hat das Haus verloren. Um etwas Zeit zu gewinnen, eine neue
Wohnung zu finden und um mögliche Maklerprovisionen (als
Verkäufer) zu verhindern, vereinbart Frau A. mit der Bank, erst
mal selber zu versuchen, dass Haus zu verkaufen.
Frau A. findet einen Makler, der das Haus ohne Verkäuferprovision
verkaufen will. Der Makler schätzt das Haus auf 200.000,-- Euro
und teilt das der Bank mit.
Daraufhin kommt ein Gutachter der Bank. Der erstellt ein
Wertgutachten des Hauses und kommt auch auf 200.000,-- Euro. Der
Makler von Frau A. bekommt von der Bank die Freigabe, dass Haus
für 200.000,-- Euro u.a im Internet anzubieten. Das ist jetzt
ca. 3 Monate her. In dieser Zeit kommt der Makler ein mal mit
Interessenten zur Besichtigung. Verkauft wird das Haus nicht.
Frau A. ist inzwischen ausgezogen und das Haus steht leer.

Zum Jahreswechsel werden Grundbesitzabgaben, öffentl. Gebühren,
Versicherungen etc. fällig. Des Weiteren wird das Haus zumindest
frostsicher auf Kosten von Frau A. beheizt und für den Winter-
dienst des Hauses muss sie auch noch sorgen.

Jetzt meine Fragen:

1. Könnte Frau A. nicht einfach das Haus zum 01.01.2011 an die
Bank übergeben. Oder muss sie bis auf weiteres, bzw. bis zum
möglichen Verkauf des Hauses, alle durch das Haus entstehenden
Kosten weiter tragen, wozu sie auf Dauer nicht in der Lage ist ?

2. Die Bank entzieht irgendwann dem Makler von Frau A., der ja
für Frau A. provisionsfrei arbeitet, den Verkaufsauftrag und
beauftragt einen eigenen Makler, der mit Käufer- und
Verkäuferprovision arbeitet. Muss Frau A. dann die Verkäufer-
provision des neuen Maklers zahlen?

3. Was passiert mit den 100.000,-- Euro oder mehr, je nach dem,
für wieviel Geld das Haus verkauft wird, wenn überhaupt. Also
der Unterschiedsbetrag zwischen Kreditauszahlungssumme und dem
tatsächlichem Wert des Hauses. Ist das das Risiko der Bank, weil
sie sich auf ein Gutachten des Herrn B. bei der Kreditvergabe
verlassen hat, ohne ein eigenes anzufertigen? Oder haftet Frau
A. auch für diesen Betrag ?

Ich bitte meine etwas laienhafte Schilderung der fiktiven
Geschichte zu entschuldigen und ich freue mich trotzdem über
zahlreiche Antworten.

Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 06.12.2010, 11:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Gezogene Grundschuld - Übergabe des Hauses an Bank

Zitat:
Zitat von AcidForce Beitrag anzeigen
[FONT="Arial"]
1. Könnte Frau A. nicht einfach das Haus zum 01.01.2011 an die
Bank übergeben. Oder muss sie bis auf weiteres, bzw. bis zum
möglichen Verkauf des Hauses, alle durch das Haus entstehenden
Kosten weiter tragen, wozu sie auf Dauer nicht in der Lage ist ?
Nein, das wird die Bank nicht mitmachen. Frau A bleibt so lange Eigentümerin bis das Haus verkauft bzw. versteigert ist.
Solange muss Frau A auch für die lfd. Kosten aufkommen.

Zitat:
2. Die Bank entzieht irgendwann dem Makler von Frau A., der ja
für Frau A. provisionsfrei arbeitet, den Verkaufsauftrag und
beauftragt einen eigenen Makler, der mit Käufer- und
Verkäuferprovision arbeitet. Muss Frau A. dann die Verkäufer-
provision des neuen Maklers zahlen?
Ja, nach der bstehenden Vereinbarung wird es so sein!

Zitat:
3. Was passiert mit den 100.000,-- Euro oder mehr, je nach dem,
für wieviel Geld das Haus verkauft wird, wenn überhaupt. Also
der Unterschiedsbetrag zwischen Kreditauszahlungssumme und dem
tatsächlichem Wert des Hauses. Ist das das Risiko der Bank, weil
sie sich auf ein Gutachten des Herrn B. bei der Kreditvergabe
verlassen hat, ohne ein eigenes anzufertigen? Oder haftet Frau
A. auch für diesen Betrag ?
Die Differenz wird die Bank abschreiben können. Ich gehe davon aus, dass Frau A nicht auch noch für das Darlehen, das B erhalten hat, gebürgt hat.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
grundschuld, kosten des verkaufes, Übergabe an bank

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Was, wenn meine Bank „meine“ Grundschuld verkauft? Nachrichten: Recht & Gesetz 22.06.2010 09:41
Vertrieb von Finanzprodukten einer schweizer Bank durch EU-Bank Bankrecht 22.07.2008 18:22
eingetragene Grundschuld, Bank verzögert Auszahlung Bankrecht 24.02.2008 21:32
Kosten für Löschungsurkunde bei Umschuldung einer Grundschuld durch eine neue Bank Immobilienrecht 16.08.2005 19:23
Überschreibung des Hauses Erbrecht 25.05.2005 03:55





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN