Dies ist eine Diskussion zu Gewollter Zwangsverkauf durch Schweizer Behörde innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Gewollter Zwangsverkauf durch Schweizer Behörde Die Person A hat da wieder einmal ein etwas größeres Problem. Vor rund 10 Jahren sind die Eltern von A aus Deutschland in die Schweiz aus beruflichen Gründen ausgewandert und haben in D ein Haus zurückgelassen. Jetzt ist leider etwas einschneidendes passiert. Der Vater von A ist an Demenz im Alter von 57 Jahren erkrankt und Pflegebedürftig und auch auf Grund der hohen Kosten auf Hilfe vom Schweizer Staat anwiesen. Das ist auch nicht das Problem, da die dortigen Behörden auch die Hilfe zugesagt haben. Leider gibt es nun nur noch den Knackpunkt der Immobilie hier in Deutschland. Die Schweizer denken, dass es sich dabei um eine teure Immobilie handelt, die erst verkauft werden muss, damit die Zahlungen geleistet werden können. Problem hierbei ist, das die Immobilie in Mecklenburg liegt, seit rund 2 Jahren nicht mehr bewohnt und auch stark renovierungsbedürftig ist. Der Verkehrswert liegt bei rund 85 ooo Euro, der Verkaufswert durch den Zustand bei rund 35 000 Euro. Also nicht wirklich was tolles. Dennoch will A die Immobilie nicht einfach so verkaufen, immerhin ist es das Elternhaus, welches er noch umbauen wollte und irgendwann dorthin auch zurück gehen wollte. A hatte vor, das Haus von seinen Eltern für einen fiktiven Preis zu kaufen. Damit sollten restliche Belastungen getilgt werden und von dem Rest sollten die Umbaumaßnahmen bezahlt werden. Anschließend sollte das Haus vermietet werden. Daraus wird wohl nun nichts mehr. Die Schweizer haben ein Ultimatum gesetzt. Bis Juli soll die Immobilie verkauft werden. Das Problem zum Verkehrswert. Für diesen Preis findet man nie einen Käufer, da es wirklich in diesem Zustand keinem Zuzumuten ist. A fragt sich nun, wie er die Immobilie retten kann. Es ist noch eine Belastung von rund 14 000 Euro auf der Immobilie. Dann hat sowohl A als auch seine Schwester seinen Eltern damals um die 20 000 Euro geliehen. Kann man diese Beträge ins Grundbuch eintragen lassen, auch wenn das schon ein paar Monate her ist ( rund 2 Jahre ). Wenn die Immobilie verkauft wird, dann werden die Beleihungen und Belastungen wohl abgezogen und der Rest wird der Schweizer Staat für sich beanspruchen, wegen den Kosten für die Unterbringung des Vaters. A hofft nun, dass ihr den ein oder anderen Richtungsanstoß liefern könnt, da er nicht wirklich weiß wie er in dieser kurzen Zeit etwas ein rühren soll, was zur Rettung des Hauses führt. Das Geld scheint nicht das Problem zu sein, aber die Schweizer sagen, dass kein Geld mehr nach D fließen darf. Das Geld der Eltern sollte nachvollziehbar in der Schweiz bleiben. |
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| AW: Gewollter Zwangsverkauf durch Schweizer Behörde Zitat:
Zitat:
Am einfachsten wäre es, wenn das Elternhaus selbst gekauft wird, anderenfalls muss eben ein einen Käufer gefunden und ggf. ein Makler beauftragt werden. |
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| AW: Gewollter Zwangsverkauf durch Schweizer Behörde Danke für die schnelle Antwort. A hatte ja auch überlegt das Haus zu kaufen. Da er aber schon ein Haus hat, wollte er nicht mehr als 40 000 dafür ausgeben. Das Problem ist, dass die Bank den Verkehrswert wohl auf 85 000 Euro geschätzt hat. Wenn nun die Schweizer das sehen, werden sie sicherlich keine Unterstützung zahlen. |
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| AW: Gewollter Zwangsverkauf durch Schweizer Behörde Banken schätzen rechtssicher keinen Verkehrswert. Das kann nur ein Sachverständiger! Aber die Behörde hat Recht. Zuerst muss das eigene Vermögen herangezogen werden. |
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| AW: Gewollter Zwangsverkauf durch Schweizer Behörde *fg nur komisch das die Bank vor Ort war und dieses wohl anscheinend soch kann. Immerhin habe ich heute vorab eine Einschätzung bekommen. Egal, die Grundschuld wird die Tage eingetragen so dass nicht viel über bleiben wird, was die Behörde dann verwenden kann. Danke dennoch für die Antworten |
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