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gewerbliches Nutzungsrecht für Wohnung verwirkt?

Dies ist eine Diskussion zu gewerbliches Nutzungsrecht für Wohnung verwirkt? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.11.2009, 10:17
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gewerbliches Nutzungsrecht für Wohnung verwirkt?

Auszug aus den Notarvertrag vom Nov. 2007

VI. Besitz. Nutzen. Lasten

(1) Besitz, Nutzungen, Lasten, Verkehrssicherungspflicht und Gefahr gehen auf den Erwerber über am heutigen Tag; der Veräußerer ist jedoch berechtigt, bis zur Zahlung des Ausgleichsbetrags (der Erwerber verpflichtet sich, an den Veräußerer einen Ausgleichsbetrag zu bezahlen) weiterhin unentgeltlich die Räume im Untergeschoss der Wohnung zu nutzen. Alle für die Wohnung anfallenden Nebenkosten, die der Eigentümer an die Eigentümergemeinschaft zu zahlen hat, hat den Veräußerer während der Ausübung seines Nutzungsrechts zu einem Drittel zu tragen.

(2) Der Vertragsbesitz ist nach Angabe nicht vermietet oder verpachtet.

(3) Der Veräußerer ist Geschäftsführer einer GmbH; er nutzt die von ihm bewohnten Räume auch für Zwecke dieser Gesellschaft.
Sollte der Erwerber die Ausgleichszahlung geleistet haben und der Veräußerer deshalb die von ihm bis dahin bewohnten Räume räumen müssen, gestattet der Erwerber dem Veräußerer die Mitbenutzung des außerhalb der Wohnung gelegenen Kellerraums und des Briefkastens zur Lagerung und Entgegennahme von Schriftstücken und Akten der Gesellschaft so lange, wie der Erwerber die Wohnung selbst bewohnt. Eine Nutzung der übrigen zur Wohnung gehörenden Räume ist dem Veräußerer nach Zahlung des Ausgleichsbetrags aber nur gestattet, soweit dies im Rahmen steuerlicher oder gewerberechtlicher Prüfungen unabweislich erforderlich ist.

Fragen:

Hat der Veräußerer durch die Verlegung seiner GmbH in einen anderen Ort und seinem gleichzeitigen Auszug aus den bewohnten Räumen im August 2008 die Rechte aus Ziffer VI Absatz 3 der Vereinbarung verwirkt?

Darf der Veräußerer die Räume nur noch privat nutzen? (Der Erwerber lehnt eine neuerliche gewerbliche Nutzung ab.)

Darf der Veräußerer die Räume untervermieten?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.11.2009, 10:22
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AW: gewerbliches Nutzungsrecht für Wohnung verwirkt?

Ist der Ausgleichsbetrag denn schon bezahlt worden?
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  #3 (permalink)  
Alt 08.11.2009, 10:27
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AW: gewerbliches Nutzungsrecht für Wohnung verwirkt?

nein. Der Ausgleichsbetrag ist Mitte 2011 fällig.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.11.2009, 10:33
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AW: gewerbliches Nutzungsrecht für Wohnung verwirkt?

Dann verstehe ich das Problem nicht. Siehe Absatz 1. Erst nach Zahlung des Betrags ist die gewerbliche Nutzung nur noch beschränkt möglich.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.11.2009, 10:40
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AW: gewerbliches Nutzungsrecht für Wohnung verwirkt?

Das Problem ist, dass der Veräußerer seit August 2008 die Räume nicht mehr genutzt und die Schlüssel abgegeben hat,.
Nun will der Veräußerer plötzlich wieder in die Räume einziehen und sein Gewerbe in diesen Räumen neu anmelden.
Darf der Veräußerer das, oder kann der Erwerber die gewerbliche Nutzung verbieten?
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  #6 (permalink)  
Alt 08.11.2009, 10:55
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AW: gewerbliches Nutzungsrecht für Wohnung verwirkt?

Ich sehe es so, dass der Veräußerer die Räume bis zur Ausgleichszahlung sowohl privat als auch für seine GmbH nutzen kann. Ob eine Untervermietung möglich ist, müsste einer der Mietrechtsspezis sagen.
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Geändert von Humungus (08.11.2009 um 17:43 Uhr). Grund: Erwerber mit Veräußerer vertauscht
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  #7 (permalink)  
Alt 08.11.2009, 15:45
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AW: gewerbliches Nutzungsrecht für Wohnung verwirkt?

Danke für die Antwort. Meinten Sie den Veräußerer oder den Erwerber?
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  #8 (permalink)  
Alt 08.11.2009, 17:43
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AW: gewerbliches Nutzungsrecht für Wohnung verwirkt?

Zitat:
Zitat von Felice
Meinten Sie den Veräußerer oder den Erwerber?
Oh, ich habe mich vertan, natürlich ist der Veräußerer gemeint! Ich habe den falschen Beitrag geändert.
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