Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistungsansprüche bei Mehrfamilienhaus vom Bauträger innerhalb des Forum Immobilienrecht
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| Gewährleistungsansprüche bei Mehrfamilienhaus vom Bauträger Hi, folgender Fall: A ist Eigentümer einer Wohnung in einem 12-Parteien-Haus. 4 Jahre nach Fertigstellung ist nun ein erheblicher Schaden im Dach aufgetreten, der u.a. auf Konstruktionsfehler zurückzuführen ist (Gutachten). Die Bauträger-GmbH ist vor 3 Jahren verkauft worden und heute nach Aussage des ehemaligen GSF (B) vermögenslos. Unterlagen aus der Bauphase (Architekten-, Handwerkerverträge etc.) gibt B nicht heraus. In den einzelnen Kaufverträgen der Eigentümer sind die Gewährleistungsansprüche gegenüber den Handwerkern nicht abgetreten. Gemäß Kaufvertragsvereinbarungen sind Gewährleistungsansprüche nur gegen die Bauträger GmbH definiert. Kann mir hierzu vielleicht jemand folgende Fragen beantworten, das wäre klasse: Besteht eine Möglichkeit Gewährleistungsansprüche gegenüber B geltend zu machen, obwohl die GmbH verkauft wurde und nun wohl vermögenslos ist? Oder können evt. Gewährleistungsansprüche bei dem damaligen Architekten (C) geltend gemacht werden, obwohl B die Unterlagen nicht herausgibt? Im voarus schon einmal vielen Dank. Gruß Catherine |
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| Hallo Daggi, vielen Dank für Deine Antwort, ich habe auch schon befürchtet, dass das mit dem Geld schwierig wird. Allerdings ist es so, dass der Bauträger pleite ist und die Unterlagen nicht rausgibt. Architekt und Handwerker sind noch liquide, aber wir haben keinen Vertrag mit denen. Können wir die trotzdem verklagen? Gruß Catherine |
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