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Gewährleistungsanspruch?

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistungsanspruch? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 17.03.2009, 13:08
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Gewährleistungsanspruch?

Klausurfall:

Bauer Meier verkauft an die Gemeinde D ein landwirtschaftliches Grundstück. Die Gemeinde D ist auch untere Denkmalschutzbehörde.
Unter dem landwirtschaftlichen Grundstück wird ein Bodendenkmal vermutet, wie Bauer Meier von einer Sachbearbeitering der Gemeinde D kurz vor der Vertragsunterschrift erfährt.

In der Notariatsurkunde ist das Grundstück als landwirtschaftliches Grundstück zu 10000 qm ausgewiesen. Desweiteren heißt es in der Urkunde, daß Nutzen, die laufenden öffentlichen Lasten und Abgaben, die Gefahr einer vom Veräußerer nicht verschuldeten Verschlechterung des Vertragsgegenstandes sowie die mit dem Vertragsgegenstand verbundene Haftung gehen zum 10.01.2005 auf den Erwerber über.

Desweitere werden Rechte des Erwerbers wegen offener oder verborgener Mängel ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Flächenmaß, Beschaffenheit, Verwendbarkeit und Ertrag. Der Veräußerer erklärt, dass ihm nichts bekannt ist von schädlichen Bodenverunreinigungen und anderen wesentlichen Mängeln, die bei einer Besichtigung nicht ohne weiteres erkennbar sind. Der Vertrag wird so unterschrieben und im Grundbuch vollzogen. Über das Bodendenkmal ist nichts im Vertrag erhalten.

Wie gestaltet sich hier der Rechtsfall:
Ist das Bodendenkmal als Sach- oder als Rechtsmangel anzusehen? Wie verhält es sich mit der Gewährleistung, die ja eigentlich ausgeschlossen ist? Muß sich die Gemeinde D das Wissen über das Bodendenkmal anrechnen lassen?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 16:55
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AW: Gewährleistungsanspruch?

Zitat:
Zitat von RedCat
Unter dem landwirtschaftlichen Grundstück wird ein Bodendenkmal vermutet, wie Bauer Meier von einer Sachbearbeitering der Gemeinde D kurz vor der Vertragsunterschrift erfährt.
Eine Vermutung ist kein Wissen.

Was ist mit diesem Bodendenkmal? Ist es tatsächlich vorhanden? Bereitet es irgendwelche Probleme? Darüber steht nichts im Sachverhalt.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 20:55
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AW: Gewährleistungsanspruch?

Es ist vorhanden. Probleme bereitet es auf die bisherige und im Vertrag vorgesehene Nutzung Landwirtschaft nicht. Im vorderen Bereich will die Gemeinde jedoch Bauland ausweisen. Verkauft wurde jedoch ein landwirtschaftliches Grundstück
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  #4 (permalink)  
Alt 19.03.2009, 14:38
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AW: Gewährleistungsanspruch?

Die Gemeinde wusste von dem Umstand und muss sich das Wissen anrechnen lassen! Wo ist das Problem?
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