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Gewährleistung beim privaten Hausverkauf

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung beim privaten Hausverkauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 30.09.2008, 21:35
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Gewährleistung beim privaten Hausverkauf

Ein Haus im Rohbau, eigendlich nur zur eigenen privaten Nutzung, muß bedingt durch familiäre Probleme, verkauft werden. Im Notarvertrag wird nicht seperat aufgeführt das keine Gewährleistung für die bereits erbrachten Leistungen übernommen wird. Stattdessen würde man eine Klausel einbringen das für alle später auftretenden Mängel der Verkäufer zu haften hat.
Beim Vertragsschluß würde dann das Haus als mängelfrei abgenommen und Notariel besiegelt.
Könnte dann ein Käufer Schadensersatz verlangen, obwohl ein Schaden schon bekannt war???
Hat jemand eine Idee dazu??

Gruß Wolle
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  #2 (permalink)  
Alt 30.09.2008, 22:06
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AW: Gewährleistung beim privaten Hausverkauf

Ein dem Käufer vor Abschluss des Vertrages bekannter Mangel wird entweder über den Preis und / oder über weitergehende schriftliche Vereinbarungen gehandhabt.
Die im notariellen Vertrag eingefügte Klausel bezieht sich wohl ausschließlich später auftretende - also zum Vertragszeitpunkt noch unbekannte - Mängel.
Im Ergebnis ist Ihre Anfrage mit Nein zu beantworten.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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  #3 (permalink)  
Alt 01.10.2008, 09:54
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AW: Gewährleistung beim privaten Hausverkauf

Mit Ausnahme bei arglistiger Täuschung, wenn der Käufer dies nachweisen kann, ist was zu machen.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.10.2008, 14:32
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AW: Gewährleistung beim privaten Hausverkauf

Zitat:
Zitat von Wolle K
Könnte dann ein Käufer Schadensersatz verlangen, obwohl ein Schaden schon bekannt war???
Nein, er hat ja gekauft wie besichtigt!
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