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Gewährleistung bei Gesamteigentum

Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung bei Gesamteigentum innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 03.07.2007, 08:00
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Gewährleistung bei Gesamteigentum

Hallo,

folgende Situatuion:

-Haus mit 6 Eigentumswohungen wurde 2000 von einem Bauträger erbaut

-Abnahme des Gesamteigentums erfolgte 2001 / 2002 (inkl. Abnahmeprotokoll)

- AKTUELL: Im Treppenhaus ist es feucht
--Fließensockel leicht abstehend von der Wand
--feuchte Fließen nach starkem Regenschauer

Lage des Treppenhauses:
-ca. 2,50 m unter der Erde (ist von außen mit Erde aufgefüllt)

Idee / Lösung:
-Baufirma beauftragen und den Schaden beheben lassen
-Kosten dem Bauträger mitteilen

Fragen:
1) Ist der Bauträger für für diesen Mangel noch finanzell verantwortlich ?
2) Wie soll die Hausgemeinschaft weiter vorgehen ?
3) Ist ein Gutachter erfoderlich ?

Vorab Danke für die Antworten
Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 03.07.2007, 08:24
V.I.P.
 
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AW: Gewährleistung bei Gesamteigentum

Welche Gewährleistungsfristen wurden vereinbart?? 5 Jahre oder 3 Jahre
BGB oder VOB Vertrag??

Wann war das genaue Datum der Abnahme??

Seit wann ist der Mangel bekannt??

Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #3 (permalink)  
Alt 03.07.2007, 11:38
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AW: Gewährleistung bei Gesamteigentum

1.Frage:
Welche Gewährleistungsfristen wurden vereinbart?? 5 Jahre oder 3 Jahre
zu Frage 1:
Wo steht das - In der Teilungserklärung ?
------------------------------------------------------------------------------
2.Frage:
BGB oder VOB Vertrag??
zu Frage 2:
muss ich passen
------------------------------------------------------------------------------
3.Frage:
Wann war das genaue Datum der Abnahme??
zu Frage 2:
schaue ich heute Abend in dem Abnahmeprotokoll nach
------------------------------------------------------------------------------
4.Frage:
Seit wann ist der Mangel bekannt??
Bekannt seid 2006 - gemeldet an den Bauträger Juni 2007
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  #4 (permalink)  
Alt 05.07.2007, 13:06
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AW: Gewährleistung bei Gesamteigentum

Hallo Monaco501,

hat sich alles erledigt - Bauträger übernimmt die Kosten.

Danke und Grüße
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