Dies ist eine Diskussion zu Geschäftinteresse keine Zusage! innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| hier ein Fall: A interessiert sich für ein Geschäft was er für Gewerbeliche Zwecke nutzen möchte. Er informiert B, schaut sich alles an und ist sehr interessiert. A schreibt eine SMS dass er den Laden möchte aber vorher einige Dinge geklär werden müssen. Nach dem A anderweitig Probleme im Bezug auf die Lieferung der Ware und das Geschäft vorerst nicht machen kann, sagt er B ab! B droht mit seinem Anwalt weil A in hingehalten hat und jetzt doch absagt, weil er ja 2 anderen Interessenten abgesagt hat ! A hat nichts unterschrieben etc. ledeglich die Sms. Was kann dabei rum kommen??? Der reine Menschenverstand würde mir sagen " Nichts" ? Was denkt Ihr? |
| |||
| AW: Geschäftinteresse keine Zusage! Grundsätzlich fällt mir hier die gute alte c.i.c. ein. c.i.c. heißt culpa in contrahendo, zu Deutsch: Verschulden bei Vertragsverhandlung. Man könnte hier darüber nachdenekn, ob der A hier bei B einen so kaufwilligen Eindruck schuldhaft erweckt hat, das Grundstück kaufen zu wollen, daß dieser durch die Absage an andere Kunden berechtigterweise einen Schaden erlitten hat. Dies bedarf aber einer sehr detaillierten Sachverhaltsprüfung. Im Übrigen sprechen wir hier im Zweifel über den Schaden, der tatsächlich durch diese Verzögerung entstanden ist, also: Kosten für erneute Käufersuche, eventuell Zinsschaden, falls die Kaufsumme wirklich (d.h. nachweisbar) später fließt, als wenn A gekauft hätte und ggf. ein geringerer Erlös als der B bei einem der Käufer hätte erzielen können, denen er abgesagt hat (das dürfte dem B aber sehr schwer fallen, zu beweisen).
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
| |||
| AW: Geschäftinteresse keine Zusage! A wollte dieses Geschäft Mieten für Verkaufszwecke. A hat durch die Absage der Lieferanten ja keine andere Möglichkeit. Er kann ja den Laden nicht leer stehen lassen :-) |
| |||
| AW: Geschäftinteresse keine Zusage! Zitat:
Schaden dann natürlich entgangene Miete für zeit, in der die Immobilie leersteht. Aber wie gesagt, es kommt vor allem darauf an, on der A einen falschen Eindruck schuldhaft hervorgerufen hat. Und das kann nur auf Grundlage der genauen Verhandlungen ermittelt werden.
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Zusage verbindlich? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 21.02.2008 15:26 |
| Keine Einstellung trotz mündlicher Zusage! | Arbeitsrecht | 30.11.2007 11:43 |
| Zusage für Baugenehmigung | Baurecht | 15.09.2007 16:13 |
| Zusage zum Referendariat | Allgemeines Forum für Jurastudenten | 28.02.2007 12:23 |
| Mündliche Zusage? | Arbeitsrecht | 28.04.2006 18:47 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios