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Gesamtschuldnerische Haftung bei Doppelhausbau/-kauf

Dies ist eine Diskussion zu Gesamtschuldnerische Haftung bei Doppelhausbau/-kauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.04.2011, 18:26
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Question Gesamtschuldnerische Haftung bei Doppelhausbau/-kauf

Hallo,

Mal angenommen eine Person will ein Doppelhaus kaufen das momentan projektiert ist. Im Notarvertrag steht nun der unten folgende Auszug. Jetzt ist die Frage, ob diese Person auch für den Käufer der anderen Doppelhaushälfte in irgendeiner Weise hafte oder nicht.

Was lest Ihr aus einem solchen Auszug:

"Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Auflassungsvormerkungen und Grundschulden für ihn selbst sowie für weitere Käufer zunächst am Gesamtgrundstück Flst. 1234/56 eingetragen werden. Nach Feststellung des Vertragsgegenstands werden die eingetragenen Rechte auf Kosten der Käufer, die hierfür zu gleichen Teilen gesamtschuldnerisch haften, auf die vermessenen Grundstücke zugeordnet."

Zum weiteren Hintergrund: Baugrund ist von der Stadt vermessen, jedoch wurde baut der Bauträger das Doppelhaus auf 2 verschiedene Flurstücke und somit ist nicht genau geklärt auf welchem Teil die jeweilige Haushälfte steht, da die Grenze zwischen beiden Flurstücken nicht auf den Hausmittelpunkt fällt.

Vielen Dank!

Walter Werner
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  #2 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 10:17
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AW: Gesamtschuldnerische Haftung bei Doppelhausbau/-kauf

Die gesamtschuldnerische Haftung bezieht sich auf die Kosten für die Umschreibung / Berichtigung des Grundbuchs.

Gruß
Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 10:35
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AW: Gesamtschuldnerische Haftung bei Doppelhausbau/-kauf

Vielen Dank Klaus!

Besteht auch kein Risiko, wenn beide Käufer auf das selbe Flurstück ihre Grundschuld eintragen? Kann es nicht sein, dass man so auch für den anderen Käufer der Doppelhaushälfte haftet?

Danke Euch!
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  #4 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 11:20
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AW: Gesamtschuldnerische Haftung bei Doppelhausbau/-kauf

Zitat:
Zitat von walterwerner1 Beitrag anzeigen
Besteht auch kein Risiko, wenn beide Käufer auf das selbe Flurstück ihre Grundschuld eintragen? Kann es nicht sein, dass man so auch für den anderen Käufer der Doppelhaushälfte haftet?
Nein! Es haftet immer nur der, der auch den Darlehnsvertrag abgeschlossen hat. Die Grundschuld dient lediglich zur Sicherung bis die Teilung erfolgt und im Grundbuch vollzogen ist.
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Stichworte
doppelhaushälfte, gesamtschuldnerisch, haften, kauf, notarvertrag

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