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Gerichtsstand bei Grundstückskauf

Dies ist eine Diskussion zu Gerichtsstand bei Grundstückskauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.11.2008, 11:35
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Gerichtsstand bei Grundstückskauf

Moin!

Mal angenommen bei einem Grundstückskaufvertrag wird ein Mangel arglistig verschwiegen. Beispielsweise Befall durch Hausschwamm.

Welches Gericht wäre örtlich zuständig, Wohnsitz des Verkäufers oder Ort des Grundstückes?
Dürfte doch § 29 ZPO sein, oder?
Alles andere wäre doof, wenn der Verkäufer inzwischen ausgewandert wäre.

Danke und Gruß!
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  #2 (permalink)  
Alt 25.11.2008, 11:40
Boardneuling
 
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AW: Gerichtsstand bei Grundstückskauf

würd sagen Ort des Grdst
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  #3 (permalink)  
Alt 25.11.2008, 14:36
V.I.P.
 
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AW: Gerichtsstand bei Grundstückskauf

Das würde ich auch sagen, aus § 29 Abs. 1 ZPO.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.11.2008, 16:22
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AW: Gerichtsstand bei Grundstückskauf

Besten Dank!

Wäre das bei allen Ansprüchen aus dem Vertrag der Fall?
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