Dies ist eine Diskussion zu Geplatzter Hauskauf - Schadensersatz innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Geplatzter Hauskauf - Schadensersatz Es liegt ein Wertgutachten über 220.000 Euro vor. K bittet um Termin und Einigung bis spätestens zum 3. Werktag, um seine Wohnung zu kündigen und eine Monatsmiete zu sparen. Termin findet statt und Einigung per Handschlag. Kaufpreis 200.000 Abwicklung schnellstmöglich. Es folgt: - beidseitig schriftliche Bestätigung via email über Kaufpreis etc. - K kündigt Wohnung - Beauftragung Notar durch K - Zustimmung der Parteien zum Entwurf des Notarvertrags - Endabnahme des Hauses erfolgt - K kauft Farbe und Material für das Haus für 200 Euro, die er nicht umtauschen kann. dann - V verschiebt 1. Notartermin aus persönlichen Gründen - V verschiebt 2. Notartermin aus persönlichen Gründen - V schreibt K, dass er ihm das Haus nicht verkaufen wird Geschehnisse: - V hatte zw. Notartermin 1 und 2 einen Besichtungstermin mit K2. - V hat dann das Haus an K2 verkauft, der 210.000 geboten hat. Dann: - K muss sich eine neue Wohnung suchen. Maklerkosten 1.500 Euro Info zu V: - V ist Jurist im Bereich Immobilien für eine große Firma - V hat vor kurzem ein neues Haus für sich gekauft und kennt das Immobilienrecht Frage/Schadensersatz: - Kann V die anfallenden Notarkosten für die Beauftragung geltend machen - Maklerkosten für neue Wohnung, 1.500 Euro - Schadensersatz, 20.000, weil vereinbarter Kaufpreis unter dem Marktwert liegt, entgangener Gewinn - Kosten für Farbe und Material 200 Euro - immaterieller Schaden, sinnlos investierte Zeit, K hat einen Stundenlohn im Beruf von 40 Euro brutto - Wie hoch muss der Schadensersatz sein, damit die Präventivfunktion des Schadensersatzes erhalten bleibt und V davon abgehalten wird, wissentlich Käufer in die Irre zu führen? - Kann sich V als "Profi" hinter den Formerfordernissen der notariellen Beurkung eines Kaufvertrag verstecken? |
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| AW: Geplatzter Hauskauf - Schadensersatz Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Geplatzter Hauskauf - Schadensersatz Der Kauf einer Immobilie bedarf der notariellen Beurkundung. Erst wenn die Unterschrift beim Notar geleistet wurde, ist der Vertrag geschlossen worden! Sowohl Verkäufer als auch Käufer können sich noch im Beurkundungstermin anders entscheiden. Wenn der Käufer seine Wohnung kündigt und Farbe kauft etc. ohne dass der Vertrag beurkundet ist, ist das seine Sache. Schadenersatz kann m.E. nicht geltend gemacht werden. Zitat:
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| AW: Geplatzter Hauskauf - Schadensersatz Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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