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Geplatzter Hauskauf - Schadensersatz

Dies ist eine Diskussion zu Geplatzter Hauskauf - Schadensersatz innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.10.2009, 17:40
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Geplatzter Hauskauf - Schadensersatz

K interessiert sich für Haus von V.
Es liegt ein Wertgutachten über 220.000 Euro vor.
K bittet um Termin und Einigung bis spätestens zum 3. Werktag, um seine Wohnung zu kündigen und eine Monatsmiete zu sparen.
Termin findet statt und Einigung per Handschlag. Kaufpreis 200.000 Abwicklung schnellstmöglich.
Es folgt:
- beidseitig schriftliche Bestätigung via email über Kaufpreis etc.
- K kündigt Wohnung
- Beauftragung Notar durch K
- Zustimmung der Parteien zum Entwurf des Notarvertrags
- Endabnahme des Hauses erfolgt
- K kauft Farbe und Material für das Haus für 200 Euro, die er nicht umtauschen kann.
dann
- V verschiebt 1. Notartermin aus persönlichen Gründen
- V verschiebt 2. Notartermin aus persönlichen Gründen
- V schreibt K, dass er ihm das Haus nicht verkaufen wird

Geschehnisse:
- V hatte zw. Notartermin 1 und 2 einen Besichtungstermin mit K2.
- V hat dann das Haus an K2 verkauft, der 210.000 geboten hat.

Dann:
- K muss sich eine neue Wohnung suchen. Maklerkosten 1.500 Euro

Info zu V:
- V ist Jurist im Bereich Immobilien für eine große Firma
- V hat vor kurzem ein neues Haus für sich gekauft und kennt das Immobilienrecht

Frage/Schadensersatz:
- Kann V die anfallenden Notarkosten für die Beauftragung geltend machen
- Maklerkosten für neue Wohnung, 1.500 Euro
- Schadensersatz, 20.000, weil vereinbarter Kaufpreis unter dem Marktwert liegt, entgangener Gewinn
- Kosten für Farbe und Material 200 Euro
- immaterieller Schaden, sinnlos investierte Zeit, K hat einen Stundenlohn im Beruf von 40 Euro brutto
- Wie hoch muss der Schadensersatz sein, damit die Präventivfunktion des Schadensersatzes erhalten bleibt und V davon abgehalten wird, wissentlich Käufer in die Irre zu führen?
- Kann sich V als "Profi" hinter den Formerfordernissen der notariellen Beurkung eines Kaufvertrag verstecken?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.10.2009, 17:42
V.I.P.
 
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AW: Geplatzter Hauskauf - Schadensersatz

Zitat:
Zitat von Miriam2009
Kann sich V als "Profi" hinter den Formerfordernissen der notariellen Beurkung eines Kaufvertrag verstecken?
Meiner Meinung nach: Ja.
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.10.2009, 20:36
V.I.P.
 
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AW: Geplatzter Hauskauf - Schadensersatz

Der Kauf einer Immobilie bedarf der notariellen Beurkundung. Erst wenn die Unterschrift beim Notar geleistet wurde, ist der Vertrag geschlossen worden!
Sowohl Verkäufer als auch Käufer können sich noch im Beurkundungstermin anders entscheiden.

Wenn der Käufer seine Wohnung kündigt und Farbe kauft etc. ohne dass der Vertrag beurkundet ist, ist das seine Sache. Schadenersatz kann m.E. nicht geltend gemacht werden.

Zitat:
Kann V die anfallenden Notarkosten für die Beauftragung geltend machen
Da der Kaufvertrag mit K2 geschlossen wird, fallen keine Kosten für den Entwurf an, bzw. der Entwurf wird mit der Beurkundung des KV verrechnet (§ 145 KostO.)
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  #4 (permalink)  
Alt 05.10.2009, 21:23
V.I.P.
 
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AW: Geplatzter Hauskauf - Schadensersatz

Zitat:
Zitat von CruNCC
Da der Kaufvertrag mit K2 geschlossen wird, fallen keine Kosten für den Entwurf an, bzw. der Entwurf wird mit der Beurkundung des KV verrechnet (§ 145 KostO.)
Hm. Und wenn mit dem Vertrag zwischen K2 und V ein anderer Notar beauftragt wird? Muss der einen Anteil dem ersten Notar zahlen?
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 06.10.2009, 13:10
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AW: Geplatzter Hauskauf - Schadensersatz

Wenn der V die Notarbeauftragung mit veranlasst hatte, könnte deswegen Schadensersatz geltend gemacht werden. Nicht jedoch für alles andere.
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