Dies ist eine Diskussion zu Geplatzte Finanzierung der Eigentumswohnung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Geplatzte Finanzierung der Eigentumswohnung Frau A hat sich eine Eigentumswohnung am 06.02.2009 gekauft und beim Notar besiegelt. Vereinbart wurde, dass Frau A bis zum 01.04.2009 die Hälfte der ETW zahlt, um den Schlüssel für Renovierungsarbeiten machen zu können, zu erhalten. Am 10.04.2009 steht entgültig fest, dass sämtliche Finanzierungsversuche gescheitert sind und die Käuferin die Summe nicht aufbringen kann. Der Makler sagt dazu, dass nun 6% Ersatzanspruch zu zahlen sind, im Kaufvertrag wurde nichts schriftlich vermerkt. Was ist das und ist Frau A verpflichtet dies zu zahlen? Frau A wird vom Kaufvertrag eine Rückabwicklung machen. Gleichzeitig zahlt Frau A das Wohngeld für 4 Monate, 1.oo,-- . Wie hoch ist die Summe bei der Rückkaufsabwicklung und was ist diese 6% Regelung? Bitte hiermit um Nachricht, U. Stephan-Schmidt |
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