Dies ist eine Diskussion zu Generalvollmacht / Abmahnung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| AW: Generalvollmacht / Abmahnung und Auf Wiederlesen |
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| AW: Generalvollmacht / Abmahnung Noch eine Frage, wie hätte denn eine solche Vollmacht inhaltlich auszusehen ? Sohn von B1 hat schon Vollmachten gesehen, die sind aber nur generell gültig für eine Vertretung in einer Eigentümerversammlung. Dies langt ja hier nicht. Es hängt ja mehr dran. Müßten die Befugnisse genau aufgegliedert werden ? Gibt es Vordrucke ? |
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| AW: Generalvollmacht / Abmahnung Falsch! Die Vollmacht für Grundstücksgeschäfte bedarf nach § 29 GBO der öffentlichen Beglaubigung.[/QUOTE] reicht den bei einer generalvollmacht eine notarielle beglaubigung oder muss es eine beurkundung sein (bei Grundstücks und grundeigentumsgeschäften,) wenn eine beklaubigung reicht wo und welches gesetz ist das, das das regelt denn es giebt so viele aussagen die einen sagen beglaubigt reicht und die anderen wiederum es muss beurkundet werden. |
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