Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Generalvollmacht / Abmahnung

Dies ist eine Diskussion zu Generalvollmacht / Abmahnung innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2009, 11:49
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 29
Keine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Generalvollmacht / Abmahnung

Kann B1, Sohn von Eigentümer B, so etwas wie eine Generalvollmacht erhalten, die nicht nur für Eigentümerversammlungen gilt, sondern auch auch in allen sonstigen rechtlichen Dingen betreffend ihres Eigentums Geltung besitzt ? Auf Dauer ?

Wie wird eine Abmahnung durchgeführt ? Über Rechtsanwalt ? Direkt per Schreiben an das Zivilgericht ? Wie ist hier der Weg ? Betrifft die Geltendmachung einer Beseitigung die ein Eigentümer ohne Zustimmung und Beschluss verwirklicht hat.

Irbse
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2009, 12:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.257
98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)  
AW: Generalvollmacht / Abmahnung

Zitat:
Zitat von Irbse
Kann B1, Sohn von Eigentümer B, so etwas wie eine Generalvollmacht erhalten, die nicht nur für Eigentümerversammlungen gilt, sondern auch auch in allen sonstigen rechtlichen Dingen betreffend ihres Eigentums Geltung besitzt ? Auf Dauer ?
Eine Vollmacht (z.B. zur Teilnahme an Eigt.-Vers. oder Stimmrecht) kann nur dann gegeben werden, wenn in der Gemeinschaftsordnung dazu keine Untersagung aufgenommen ist. Diese ist schriftlich zu erteilen. Für Dinge, die Verkauf oder Belastung betreffen bedarf es einer notariellen Beglaubigung!
Zitat:
Wie wird eine Abmahnung durchgeführt ? Über Rechtsanwalt ? Direkt per Schreiben an das Zivilgericht ? Wie ist hier der Weg ? Betrifft die Geltendmachung einer Beseitigung die ein Eigentümer ohne Zustimmung und Beschluss verwirklicht hat.
Wozu eine Abmahnung. Wenn der andere etwas wiederherstellen soll, ist er schriftlich dazu aufzufordern! Sinnvollerweise sollte das der Verwalter machen!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 28.01.2009, 12:40
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 29
Keine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Generalvollmacht / Abmahnung

Außerhalb Eigentümerversammlungen, wie rechtliche Verfehlungen irgendeiner Art und Weise eines anderen, gilt diese Vollmacht auch, oder ausschließlich nur für Eigentümerversammlungen ? Ein Ausschluss wurde niemals niedergeschrieben.

Und der Verwalter, der gleichzeitig auch Eigentümer ist, ist ja der Verursacher ! Also trotzdem Aufforderung zur Beseitigung in schriftlicher Form, unterzeichnet von wem alles ? Kann das der Sohn der B mit irgendeiner Vollmacht machen ?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 28.01.2009, 14:11
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.257
98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)  
AW: Generalvollmacht / Abmahnung

Zitat:
Zitat von Irbse
Außerhalb Eigentümerversammlungen, wie rechtliche Verfehlungen irgendeiner Art und Weise eines anderen, gilt diese Vollmacht auch, oder ausschließlich nur für Eigentümerversammlungen ? Ein Ausschluss wurde niemals niedergeschrieben.
Und der Verwalter, der gleichzeitig auch Eigentümer ist, ist ja der Verursacher ! Also trotzdem Aufforderung zur Beseitigung in schriftlicher Form, unterzeichnet von wem alles ? Kann das der Sohn der B mit irgendeiner Vollmacht machen ?
Mir erschließt sich hier kein Problem! Jeder kann jeden bevollmächtigen!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 28.01.2009, 15:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.257
98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)  
AW: Generalvollmacht / Abmahnung

Zitat:
Zitat von BeneQ
Falls es dazu im WEG keine Sonderregelungen gibt stimmt das nicht ganz.
Im WEG gibt es keine Sonderregelungen, das ist Gesetz!
Zitat:
Vollmachten die sich auch auf Grundstücke und Verfügungen darüber beziehen sind nur dann zu beglaubigen, wenn sie unwiderruflich sind. Ansonsten bleibt es bei § 167 Abs. 2 BGB.
Falsch! Die Vollmacht für Grundstücksgeschäfte bedarf nach § 29 GBO der öffentlichen Beglaubigung.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 28.01.2009, 17:03
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 29
Keine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Generalvollmacht / Abmahnung

Hmmm ?

Eigentümerin B soll Eigentümerin bleiben. Jedoch möchte sie alle Aufgaben ihrem Sohn B1 übertragen, der im Sinne des WEG für die wirkt, in Eigentümerversammlungen, bei Beschlüssen, bei sonstigen Rechtsgrundlagen bezüglich des WEG.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 28.01.2009, 17:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.257
98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11257 Beiträge, 479 Bewertungen)  
AW: Generalvollmacht / Abmahnung

Zitat:
Zitat von Irbse
Eigentümerin B soll Eigentümerin bleiben. Jedoch möchte sie alle Aufgaben ihrem Sohn B1 übertragen, der im Sinne des WEG für die wirkt, in Eigentümerversammlungen, bei Beschlüssen, bei sonstigen Rechtsgrundlagen bezüglich des WEG.
Dazu genügt eine einfache Vollmacht die schriftlich abgefasst werden sollte!
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 28.01.2009, 18:11
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 4.552
99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)  
AW: Generalvollmacht / Abmahnung

Wenn ich jemanden bevollmächtige zum Notar zu gehen und mein Grundstück zu verkaufen, dann muss diese Vollmacht doch notariell beurkundet sein oder etwa nicht?

Im Jauernig heißt es, dass die Form erforderlich ist wenn sie gesetzl. vorgeschrieben ist, ferner wenn eine formlose Bevollmächtigung gegen den Zweck einer gesetzlichen Formvorschrift verstieße + das Beispiel für unwiderrufliche Vollmacht beim Grundstücksverkauf.
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 28.01.2009, 20:06
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 29
Keine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Irbse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Generalvollmacht / Abmahnung

GBO und § 311 BGB kommen für Sohn B1 gar nicht in Betracht. Es ging nur um eine Vollmacht, mit der Sohn B1 für Eigentümerin B, auf längere Dauer bezüglich ihres Eigentums in der XXL-Straße in XXL-Stadt wirken kann und hier auch mal Anprachen an der Örtlichkeit gegenüber anderen Eigentümern halten kann, die er als Mieter nicht wahrnehmen könnte.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 28.01.2009, 20:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 4.552
99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4552 Beiträge, 137 Bewertungen)  
AW: Generalvollmacht / Abmahnung

@ BeneQ

Ok danke dir

@ Irbse
Ja das kann er ja, wie bereits geklärt
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Generalvollmacht mit Betreuungsregelung Betreuungsrecht 14.09.2010 02:36
Generalvollmacht Betreuungsrecht 26.08.2010 11:13
Gemeinsame Generalvollmacht Erbrecht 03.01.2010 20:16
Generalvollmacht-übertragbar? Betreuungsrecht 18.11.2007 15:25
Generalvollmacht bei Abwesenheit Bürgerliches Recht allgemein 24.03.2003 23:23





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN