Dies ist eine Diskussion zu Genehmigung der Jahresabrechnung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Genehmigung der Jahresabrechnung folgende Ausgangssituation herrscht vor: Die Jahresabrechnung aus dem Jahr 01 ist von der WEG genehmigt. Die Jahresabrechnung enthält allerdings eine falsche Verteilung der Stromkosten aus dem Gemeinschaftseigentum. Die Jahresabrechnung enthält Wasserkosten, die dem Bau und somit dem Bauträger zuzuordnen sind. (Immerhin ein 5-stelliger Betrag) Die Jahresendzahlen sind somit nicht korrekt. Zur Erinnerung, die Jahresabrechnung ist genehmigt. Die Jahresabrechnung für das Jahr 02 basiert logischer Weise auf den Jahresendzahlen aus dem Jahr 01, die falsch sind. Das Jahr 02 selbst wird mit seinen Ausgaben und Einnahmen korrekt abgerechnet. Die Jahresendzahlen sind dennoch falsch wegen falschen Vortragszahlen aus dem Jahr 01. Hier die Fragen: Ist es sinnvoll die Jahresabrechnung für das Jahr 02 zu genehmigen? Oder Wäre es besser die Jahresabrechnung für das Jahr 02 nicht zu genehmigen und stattdessen Beschluss zu fassen, dass das Jahr 01 zu korrigieren ist und dass anhand der korrigierten Jahresabrechnung für das Jahr 01 die Jahresabrechnung 02 basierend auf korrekten Zahlen erstellt wird. Ich bin gespannt auf Eure Tipps und Meinungen |
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| AW: Genehmigung der Jahresabrechnung Was gibt es für 02 noch zu genhemigen? Das müsste doch alles schon seit Jahren gelaufen sein! |
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| AW: Genehmigung der Jahresabrechnung Hallo Schilu, seit Jahren in Anrführungszeichen. Die WEG besteht erst zwei Jahre, also dem Abrechnungsjahr 2008 und 2009. Wir wissen, dass das Jahr 08 teilweise nicht korrekt ist und denken, dass sich das auf die Jahresanfangszahlen auf das Jahr 2009 auswirken könnte. Der Gedanke ist, das Jahr 2009 (vorsichtshalber) nicht zu genehmigen, um eventuelle Korrekturen nachträglich durchführen zu können. Vielleicht habe ich auch einen Denkfehler. Ein Abrechnungsexperte bin ich nämlich wahrlich nicht. |
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