Dies ist eine Diskussion zu Gemeinschaftskosten? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Mich würde mal interessieren, was ihr zu diesem fiktiven Fall sagen würdet: Angenommen in einem x Familienhaus hat ein Eigentümer seine Wohnung ein bisschen ausgebaut, indem er von seinem Geschoss aus einen Durchbruch auf den Dachboden macht und sich einen Hobbyraum fachgemäß baut. Die anderen Eigentümer wären damit selbstverständlich einverstanden. Dieser Hobbyraum wäre also von der Wohnung aus zu begehen und würde ab und zu beheizt werden, aber nicht ständig. Um den Hobbyraum herum auf dem gemeinschaftlichen Dachboden würde dieser nun ordnungsgemäß gedämmt. Der Dachboden würde nun auch noch von anderen Eigentümern zum Trocknen der Wäsche benutzt. Was würde nun passieren, wenn auf dem ausgebauten Dachboden (wo sich noch ein begehbarer Spitzboden befände) genau auf diesem Schimmel und Kondenswasser auftreten würde. Wer wäre nun für die Kosten der Sanierung verantwortlich? Vielen Dank für die Hilfe! |
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