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Gemeinschaftseigentum eingezäunt

Dies ist eine Diskussion zu Gemeinschaftseigentum eingezäunt innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.11.2010, 13:21
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Gemeinschaftseigentum eingezäunt

Mal angenommen..., ein Eigentümer hat sich bereits ein Teil des Gemeinschaftseigentums eingezäunt, ohne dass ein Beschluß gefasst wurde. Auf der Versammlung wurde diese bauliche Veränderung nicht angesprochen.

Andere Eigentümer haben kein Interesse daran, würden dieser Maßnahme, sollte es einmal zu einer Abstimmung kommen evtl. zustimmen.

Was könnte ein einzelner Eigentümer unternehmen um gegen die Einzäunung vorzugehen?

Müßte erst eine neue Versammlung einberufen werden?

Kann, oder muß der Verwalter verlangen, dass der Zaun beseitigt wird?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.11.2010, 10:38
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AW: Gemeinschaftseigentum eingezäunt

Jeder Eigentümer kann! Dieses ist eine bauliche Veränderung die der Zustimmung aller Eigentümer bedarf.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.11.2010, 11:21
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AW: Gemeinschaftseigentum eingezäunt

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Jeder Eigentümer kann! Dieses ist eine bauliche Veränderung die der Zustimmung aller Eigentümer bedarf.
Aber was wäre nun die richtige Vorgehensweise um den Zaun entfernen zu lassen?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.11.2010, 11:34
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AW: Gemeinschaftseigentum eingezäunt

Die Hausverwaltung einschalten!
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  #5 (permalink)  
Alt 30.11.2010, 00:16
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AW: Gemeinschaftseigentum eingezäunt

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Die Hausverwaltung einschalten!
Was wäre denn eine Empfehlung?

Sollte man den Verwalter auffordern Sorge dafür zu tragen, den Zaun zu entfernen, oder sollte man ihn zuerst auffordern eine Versammlung, zwecks Abstimmung einzuberufen?
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  #6 (permalink)  
Alt 30.11.2010, 11:26
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AW: Gemeinschaftseigentum eingezäunt

Der Verwalter soll die Zaunerrichter zur Beseitigung auffordern!
Dazu bedarf es keiner Versammlung.
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