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Gemeinschaftseigentum

Dies ist eine Diskussion zu Gemeinschaftseigentum innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 04.02.2011, 10:42
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Gemeinschaftseigentum

Hallo,

angenommen es gibt ein Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen. Zum damaligen Zeitpunkt gab es Wohnungen mit Waschmaschinenanschluss im Keller und wieder andere die einen in der Wohnung hatten. Jetzt kauft Familie Meier eine Wohnung, die keinen Anschluss im Keller hat, möchte aber gerne einen Platz beanspruchen.Dafür müssen vom Fachmann Stromleitungen gelegt werden und ein neuer Wasseranschluss mit geeichter Wasseruhr vom Hausanschluss abgezweigt werden. Den Fachleuten nach, stellt das kein Problem dar. Auch die Stromkabelverlegung vom eigenen Zähler durch Keller anderer Miteigentümer stellt kein Problem dar, weil diese eben kein Problem damit haben und Ihre Zustimmung dazu erteilt haben.

Lediglich ein einzelner schiesst quer und möchte nicht, dass Familie Meier dort eine Waschmaschine aufstellt und untersagt dies. Als Stellplatz sind in der Zahl 4 vorhanden. 2 sind belegt. Davon einer von dem der quer schiesst. Dazu kommt, dass der noch einen weiteren Stellplatz mit einem Trockner belegt. Insofern sind in Summe eigentlich 3 belegt.

Jetzt gibt es einen zweiten Neueigentümer, der ebenfalls gerne die Waschmaschine in den Keller stellen möchte. Dies sollte ja kein problem darstellen, weil ja eigentlich 4 Plätze vorhanden sind.

Wie seht Ihr das? Ist der Querschiesser im Recht? Müssen hier Beschlüsse gefasst werden, und wenn ja muss eine 100%ige Zustimmung erfolgen? Welche Möglichkeiten haben Familie Meier und der 2te Neueigentümer, doch noch eine Waschmaschine im Keller aufstellen zu dürfen?

Besten Dank und viele Grüße
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Alt 04.02.2011, 13:30
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AW: Gemeinschaftseigentum

Maßgeblich ist grundsätzlich die Teilungserklärung!
Steht da nix, hat jeder Miteigentümer das Recht zur vorgesehenen Nutzung!
Das sollte in der ET-Versammlung geklärt werden!
Eine bauliche Veränderung ist da nicht!
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2011, 14:30
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AW: Gemeinschaftseigentum

Das bedeutet ohne Beschluss das Recht zur Nutzung oder? Auch wenn noch kein Anschluss liegt?

Was passier wenn Fam. Meier jetzt einen Anschluss legt und der Querschiesser eine einstweilige Verfügung erhebt?

Lieben Dank.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2011, 14:34
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AW: Gemeinschaftseigentum

Zitat:
Zitat von donner77 Beitrag anzeigen
Was passier wenn Fam. Meier jetzt einen Anschluss legt und der Querschiesser eine einstweilige Verfügung erhebt?
Das wird dann das Gericht entscheiden!
Was sagt denn die Hausverwaltung?
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  #5 (permalink)  
Alt 04.02.2011, 15:22
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AW: Gemeinschaftseigentum

Angenommen sie ist sich noch nicht im Klaren und prüft das Ganze, hat aber im Vorfeld bereits zugestimmt, bis der Querschiesser Einspruch erhebt:-)

Was ist mit dieser Frage von meinem letzten Post

Das bedeutet ohne Beschluss das Recht zur Nutzung oder? Auch wenn noch kein Anschluss liegt?
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  #6 (permalink)  
Alt 04.02.2011, 15:32
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AW: Gemeinschaftseigentum

Also: grundsätzlich gehört zur Änderung des Gemeinschaftseigentums (hier wohl die Anschlüsse) Allstimmigkeit. Allerdings kann der betroffene Eigentümer diese verlangen, wenn anderen/der Gemeinschaft kein Nachteil erwächst.
Eine Zustimmungsklage erscheint mir erfolgversprechend.
Ich wiederhole meine Frage nach der Meinung der Hausverwaltung!
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