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Gemeinschaftliches Eigentum veräußerbar??

Dies ist eine Diskussion zu Gemeinschaftliches Eigentum veräußerbar?? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 20.07.2009, 19:45
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Gemeinschaftliches Eigentum veräußerbar??

Angenommen es ist in einer Teilungserklärung (Bzw. Urkunde "Begründung von Wohneigentum") festgehalten, dass bei einem Zweifamilienhaus (zwei Eigentümer) der Garten als gemeinschaftliches Eigentum zu betrachten ist.

Weiterhin wäre festgehalten, dass der jeweilige Eigentümer der Wohnung 1 bzw. 2, ein alleiniges Benützungsrecht an einem im Lageplan eingezeichneten Teil des Gartens hat.

Es handelt sich laut Urkunde um eine Gebrauchsregelung gemäß § 15 WEG.

Nun möchte Eigentümer 1 seinen Anteil des Gartens an Eigentümer 2 abgeben/veräußern. Ist dies möglich? Oder kann man es so sehen, dass man eigentlich gar nichts verkaufen kann, woran man kein (alleiniges) Eigentum hat?

Angenommen wäre weiterhin das Eigentümer 2 gerne den Gartenanteil von 2 rechtmäßig erwerben würde?

Über eine Info würde ich mich freuen.
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Alt 20.07.2009, 21:27
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AW: Gemeinschaftliches Eigentum veräußerbar??

Wenn die Eigentümergemeinschaft nur aus Eigentümer 1 und 2 besteht, können diese die Teilungserkärung bzw. die Zuweisung des Benützungsrechts beliebig ändern.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.07.2009, 21:50
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AW: Gemeinschaftliches Eigentum veräußerbar??

Zitat:
Zitat von CruNCC
Wenn die Eigentümergemeinschaft nur aus Eigentümer 1 und 2 besteht, können diese die Teilungserkärung bzw. die Zuweisung des Benützungsrechts beliebig ändern.
Dann würde man quasi das Benützungsrecht abkaufen, nicht das Grundstück- weil das gehört dem jeweils anderen Eigentümer ja mit?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.07.2009, 12:11
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AW: Gemeinschaftliches Eigentum veräußerbar??

Es wird nur das (Sonder)Nutzungsrecht verkauft, nicht das Grundstück! Das geht auch nur an den Miteigentümer!
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  #5 (permalink)  
Alt 28.07.2009, 16:01
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AW: Gemeinschaftliches Eigentum veräußerbar??

Ok verstanden und kapiert!

Wenn erlaubt, noch eine weitere Frage:

Wenn man am Anfang davon ausgegangen wäre, den Garten als Eigentum zu erwerben und dabei beispielsweise 300€ /qm gezahlt hätte, wie ist dann monetär der Erwerb vom Nutzungsrecht zu bewerten?

Über Erfahrungswerte bzw. Einschätzungen würde ich mich freuen!
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  #6 (permalink)  
Alt 28.07.2009, 16:10
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AW: Gemeinschaftliches Eigentum veräußerbar??

Zitat:
Zitat von Hasehuhn
Wenn man am Anfang davon ausgegangen wäre, den Garten als Eigentum zu erwerben und dabei beispielsweise 300€ /qm gezahlt hätte, wie ist dann monetär der Erwerb vom Nutzungsrecht zu bewerten?
Das geht nicht! Das Grundstück kann nur Gemeinschaftseigentum sein! Sondernutzungsrechte werden gem. Wertermittlungsrichtlinien nicht separat bewertet. Der Teileigentümer ist, gem Teilungserklärung anteiliger Eigentümer.
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  #7 (permalink)  
Alt 28.07.2009, 16:17
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AW: Gemeinschaftliches Eigentum veräußerbar??

Also laut Aussage vom Notar, kann man jederzeit notariell unterzeichnet, das NUTZUNGSRECHT des anderen kaufen bzw. übertragen lassen. Das Grundstück ansich bleibt weiterhin Gemeinschaftseigentum.

Doch mus ein Preis festgesetzt werden für den Erwerb des Nutzungsrechtes- und hier wollte ich fragen ob es Erfahrungswerte gibt, was ein Sondernutzungsrecht im Gegensatz zu einem tatsächlichen Erwerb wert ist
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  #8 (permalink)  
Alt 29.07.2009, 12:51
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AW: Gemeinschaftliches Eigentum veräußerbar??

Zitat:
Zitat von Hasehuhn
Doch mus ein Preis festgesetzt werden für den Erwerb des Nutzungsrechtes- und hier wollte ich fragen ob es Erfahrungswerte gibt, was ein Sondernutzungsrecht im Gegensatz zu einem tatsächlichen Erwerb wert ist
Dazu gibt es keine Erfahrungswerte. Das ist auszuhandeln!
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