Dies ist eine Diskussion zu Gemeinschaftliches Eigentum veräußerbar?? innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Gemeinschaftliches Eigentum veräußerbar?? Weiterhin wäre festgehalten, dass der jeweilige Eigentümer der Wohnung 1 bzw. 2, ein alleiniges Benützungsrecht an einem im Lageplan eingezeichneten Teil des Gartens hat. Es handelt sich laut Urkunde um eine Gebrauchsregelung gemäß § 15 WEG. Nun möchte Eigentümer 1 seinen Anteil des Gartens an Eigentümer 2 abgeben/veräußern. Ist dies möglich? Oder kann man es so sehen, dass man eigentlich gar nichts verkaufen kann, woran man kein (alleiniges) Eigentum hat? Angenommen wäre weiterhin das Eigentümer 2 gerne den Gartenanteil von 2 rechtmäßig erwerben würde? Über eine Info würde ich mich freuen. |
| |||
| AW: Gemeinschaftliches Eigentum veräußerbar?? Wenn die Eigentümergemeinschaft nur aus Eigentümer 1 und 2 besteht, können diese die Teilungserkärung bzw. die Zuweisung des Benützungsrechts beliebig ändern. |
| |||
| AW: Gemeinschaftliches Eigentum veräußerbar?? Zitat:
|
| |||
| AW: Gemeinschaftliches Eigentum veräußerbar?? Es wird nur das (Sonder)Nutzungsrecht verkauft, nicht das Grundstück! Das geht auch nur an den Miteigentümer! |
| |||
| AW: Gemeinschaftliches Eigentum veräußerbar?? Ok verstanden und kapiert! Wenn erlaubt, noch eine weitere Frage: Wenn man am Anfang davon ausgegangen wäre, den Garten als Eigentum zu erwerben und dabei beispielsweise 300 /qm gezahlt hätte, wie ist dann monetär der Erwerb vom Nutzungsrecht zu bewerten? Über Erfahrungswerte bzw. Einschätzungen würde ich mich freuen! |
| |||
| AW: Gemeinschaftliches Eigentum veräußerbar?? Zitat:
|
| |||
| AW: Gemeinschaftliches Eigentum veräußerbar?? Also laut Aussage vom Notar, kann man jederzeit notariell unterzeichnet, das NUTZUNGSRECHT des anderen kaufen bzw. übertragen lassen. Das Grundstück ansich bleibt weiterhin Gemeinschaftseigentum. Doch mus ein Preis festgesetzt werden für den Erwerb des Nutzungsrechtes- und hier wollte ich fragen ob es Erfahrungswerte gibt, was ein Sondernutzungsrecht im Gegensatz zu einem tatsächlichen Erwerb wert ist |
| |||
| AW: Gemeinschaftliches Eigentum veräußerbar?? Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Gemeinschaftliches Testament | Erbrecht | 28.05.2010 08:16 |
| Gemeinschaftliches Testament nur Kopie | Erbrecht | 11.03.2009 19:41 |
| Gemeinschaftliches Testament | Erbrecht | 09.07.2008 22:31 |
| Erbrecht-Gemeinschaftliches Testament | Allgemeines Forum für Jurastudenten | 03.12.2007 17:08 |
| Gemeinschaftliches Webprojekt | Computerrecht / EDV-Recht | 11.02.2005 12:13 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios