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gemeinschaftlich geerbtes Haus verkaufen.

Dies ist eine Diskussion zu gemeinschaftlich geerbtes Haus verkaufen. innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 06.02.2008, 19:26
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gemeinschaftlich geerbtes Haus verkaufen.

Wie sieht folgender fiktiver Fall aus:

A und B haben gemeinsam ein Haus geerbt. A möchte seinen Anteil nach einigen Jahren verkaufen, B jedoch nicht.
Das Haus hat zwar zwei Wohneinheiten, es liegt jedoch keine Teilungserklärung vor. B weigert sich, eine Teilungserklärung zu unterschreiben.

Welche Möglichkeiten hätte A seinen Anteil zu verkaufen? Könnte eine Teilungserklärung erzwungen und dann die eine Hälfte vekauft werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.02.2008, 19:34
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AW: gemeinschaftlich geerbtes Haus verkaufen.

Zitat:
Zitat von meierberg
Wie sieht folgender fiktiver Fall aus:

A und B haben gemeinsam ein Haus geerbt. A möchte seinen Anteil nach einigen Jahren verkaufen, B jedoch nicht.
Das Haus hat zwar zwei Wohneinheiten, es liegt jedoch keine Teilungserklärung vor. B weigert sich, eine Teilungserklärung zu unterschreiben.
Eine Teilungserklärung wird nicht so einfach "unterschrieben"! Um eine Aufteilung gem. Wohnungseigentumsgesetz vorzunehmen, muss ein Architekt beauftragt werden der einen Aufteilungsplan erstellt. Dieser muss vom Baurechtsamt genehmigt werden (Abgeschlossenheitsbescheinigung). Dann kann die Teilungserklärung von einem Notar beurkundet werden und das Grundbuch entsprechend angelegt werden.

Zitat:
Welche Möglichkeiten hätte A seinen Anteil zu verkaufen?
A kann seinen gesamten Erbteil (also nicht nur der Hausanteil) verkauften (wenn er einen Käufer findet!).
Zitat:
Könnte eine Teilungserklärung erzwungen und dann die eine Hälfte vekauft werden?
Nein, eine Teilungserkärung kann nicht erzwungen werden.
Als letzte Möglichkeit kann man die Teilungsversteigerung beantragen. Dann wird dasgesamte Haus versteigert.
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