Dies ist eine Diskussion zu Gemeinsamer Hauskauf innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| AW: Gemeinsamer Hauskauf Ja, es gibt solche Paare. Die machen dann später einen guten Anteil der familienrechtlichen Mandantschaft aus uns deren einleitende Worte sind in der Regel in etwa sowas wie "...war damals noch ziemlich naiv..." oder "...blind vertraut...". Nur weil man sich Gedanken über solche Dinge macht, heisst es ja nicht, dass man seinen Partner/seine Partnerin weniger gern hat. Im Gegenteil. So kann man ausmachen, dass für alle gesorgt ist, wenn mal was "schiefgeht". @Steuerklassen Mag sein, dass es 8 ist. Ich habe das nicht so mit Kopf.
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| AW: Gemeinsamer Hauskauf Gute Beiträge zu dem Thema. Bleibt nur zu bemerken, dass es möglicherweise egal ist wer im Grundbuch steht und wer kauft oder wie auch immer, weil man per Vertrag fasst alles regeln kann. Wenn jedoch das Grundstück und evetuell auch noch die darauf zu errichtende Gebäulichkeit komplett finanziert und zurück gezahlt werden muss, ist das Ganze (die zurück geflossenen Beträge) sowieso und ohnehin nur ein einziger Zugewinn der -im Trennungsfall- in der Regel geteilt wird, bzw. zu teilen ist. Ferner bleibt natürlich bei der Bewertung von irgendwelchen Leistungen (z. B. kochen, waschen, putzen, büglen, Kindererziehung, etc.) und Gegenleistungen (z. B. des Versorgers, das meist verdiente Geld) zu erwähnen, dass man auch argumentieren könnte, dass der Mann in dem Fall bei 3.000,00 Nettoverdienst immer -auch alleine- in der Lage wäre zu finanzieren und zurück zu zahlen und somit auch alleine und ohne eine Frau zu einem Haus kommen würde, wenn er die Frau nicht an seiner Seite hätte und dann ggf. mit niemandem zu teilen bräuchte. Hört sich vielleicht hart an, stimmt aber. Markus Reinartz Freier Sachverständiger für Bauwesen Hauptstraße 51 53894 Mechernich E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de Handy: 0170 2940 223 PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Die Differenziertheit der einzelnen Fälle erfordert immer eine gesonderte Einzelfallbetrachtung die hier anhand Ihrer kurzen und knappen Angaben im Forum nicht geleistet werden kann. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Gewährleistung/Haftung übernommen werden. Ferner dürfen Rechtsfragen nur und ausschließlich von Juristen und nicht von Sachverständigen beantwortet werden. Holen Sie sich anwaltliche Ratschläge/Hilfe ein |
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| AW: Gemeinsamer Hauskauf Zitat:
Hallo als naiv oder "blind vertraut" würde ich das nicht unbedingt bezeichnen, sondern nur darauf hinweisen, dass nicht immer alles "in bar aufgerechnet werden muss". Ich z.B. halte es für naiv und "blind vertraut" wenn die Frau dem Mann glaubt, dass - wenn er allein im Grundbuch steht - das schon seine Richtigkeit hat. Auch hier kann es dann hinterher das böse Erwachen geben (für die Frau). Aber in Zeiten von Eheverträgen etc.pp lässt sich heute alles regeln.
__________________ Errare humanum est |
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| AW: Gemeinsamer Hauskauf Ganz recht. Dafür sind solche Verträge da und es ist auch nichts dabei diese zu nutzen. Finde ich jedenfalls. Das "naiv" und "blind vertrauen" kam auch nicht von mir. Ich würde mir nie so eine Bewertung meiner Klienten erlauben. Das waren Zitate von Leuten, die genau dieses Problem hatten.
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