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Gemeinsamer Hauskauf

Dies ist eine Diskussion zu Gemeinsamer Hauskauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 15.05.2008, 19:38
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Post Gemeinsamer Hauskauf

Folgende Frage:

Mann A kauft mit Frau B zusammen ein Haus. Allerdings muß der Mann den Kredit alleine aufnehmen weil die Frau durch ihr geringes Gehalt keinen Kredit in dieser Höhe bekommt.

Abgezahlt wird der Kredit dann aber von beiden, d.h. ihr Gehalt fließt mit seinem zusammen und davon wird dann alles gezahlt was so anfällt monatlich. Er verdient ca. 3000,-, sie bislang 900,-.
Später (wenn das Kind alt genug ist) wird sie mit in seine Firma einsteigen und dann ca. 1500,- verdienen.

Der Hauskauf findet diesen Monat statt, geheiratet wird erst Ende Juni und im Oktober kommt das erste Kind.

Bedeutet dieser Sachverhalt nun dass ihm das Haus alleine gehört und die Frau überhaupt keinen Anspruch darauf hat weil er den Kredit bei der Bank alleine aufnimmt?

Wie verhält es sich mit dem Grundbucheintrag?

Was muß die Frau in diesem Fall beachten?

Danke schon mal im Voraus für die Antworten!
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Alt 15.05.2008, 19:55
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AW: Gemeinsamer Hauskauf

Wichtig ist, dass Frau B mit im Kaufvertrag und dann auch im Grundbuch steht. Nur dann ist sie auch Miteigentümerin.
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Alt 15.05.2008, 20:07
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AW: Gemeinsamer Hauskauf

Habe noch vergessen zu schreiben dass Mann A noch 80000,- Eigenkapital mitbringt.

Hat Frau B denn ein Recht darauf mit im Kaufvertrag bzw. Grundbuch zu stehen auch wenn Mann A der alleinige Schuldner bei der Bank ist?

Was wäre dann im Fall einer Trennung?
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  #4 (permalink)  
Alt 15.05.2008, 20:19
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AW: Gemeinsamer Hauskauf

Hallo!

Da sich alles VOR der Eheschließung abspielt, gehört das Haus grds. erst einmal dem Mann (Eigentumsansprüche des Kreditgebers lass ich mal weg). Die Frau erwirbt zwar quasi "Anteile" am Haus, in dem sie einen Teil zur den Raten beisteuert. Forensisch (also im Falle der Beweisdarlegung vor Gericht) wird es aber schwierig für die Frau darzulegen, wieviel sie nun tatsächlich gezahlt hat. Ferner muss der Erwerb an Grund und Immobilien notariell verfasst werden. Überdies gibt es einen Eintrag ins Grundbuch. Da zum Zeit des Erwerb des Hauses noch keine Leistungen der Frau geflossen sind, hat auch de jure nur der Mann Anspruch auf die Eintragung ins Grundbuch - natürlich alles theoretisch.

Was kann man machen? Zunächst könnte man sich darauf einigen, dass beide im Grundbuch stehen. Man muss ja nicht 50:50 machen. Wie man die Anteile verteilt, muss man sich überlegen. Ebenso kann man Nutzungsrechte der Frau im Grundbuch eintragen lassen (zB Nießbrauch etc.). Da abzusehen ist, dass die Frau einen Anteil an dem Darlehen zahlt, wäre es sinnvoll im Notarvertrag eine zwei- oder mehrstufige Vereinbarung einzubauen. So dass die Frau quasi nach 5 Jahren zB 15% nach 10 Jahren 30% bis max. 50% am Hauseigentum erwirbt. Man kann es auch - je nachdem wie man es eben möchte - ohne solche Stufen machen. Beide können sich eintragen lassen und beide haben dann ein Anrecht auf das Haus. Aber Achtung! Im Falle der Trennung kann es kompliziert werden, da der eine dem anderen dann uU seinen Anteil auszahlen muss. Im Erbfall ist das noch komplexer. Daher: Gut beraten lassen - entweder beim Anwalt oder gleich beim Notar. Das Thema ist zu vielschichtig, als dass man hier en passant alle Aspekte abdecken kann. Auch wenn es jetzt vllt befremdlich sein mag, so zu denken: Aber vor der Eheschließung muss man an die Scheidung denken. Das zu berücksichtigen ist für BEIDE wichtig!


VG,


Peter M.
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Alt 15.05.2008, 20:27
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AW: Gemeinsamer Hauskauf

Vielen, vielen Dank! Deine Antwort hat mir schon sehr geholfen!
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Alt 15.05.2008, 20:30
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AW: Gemeinsamer Hauskauf

Zitat:
Zitat von Jule1979
Er verdient ca. 3000,-, sie bislang 900,-.
Später (wenn das Kind alt genug ist) wird sie mit in seine Firma einsteigen und dann ca. 1500,- verdienen.
Pete76 hat schon fast alles gesagt - eine ergänzung habe ich aber noch.

Es ist ein fehler nur den unterschiedlichen Verdienst zu bewerten. Der kommt zum einen aus unterschiedlichen Steuerklassen zustande (er bekommt ohne die Frau gar keine Lohnsteuerklasse 1) - und zweitens übernimmt sie auch hauptsächlich die Kindererziehung und verdient deshalb weniger - darum ist es auch nur gerecht, wenn er im Gegenzug einen grösseren Anteil vom Haus finanziert.

Wie man das genau gewichtet bleibt jedem überlassen - nur so einfach übergehen sollte man es nicht wenn man eine gerechte Aufteilung erzielen möchte. Und vor einer Hochzeit ist so eine Diskussion zwar nicht schön (wer will da schon an trennung denken), aber auf jeden fall vieeel einfacher als vor einer Scheidung.
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Alt 15.05.2008, 20:53
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AW: Gemeinsamer Hauskauf

Zitat:
Zitat von juletill
(er bekommt ohne die Frau gar keine Lohnsteuerklasse 1)
Eigentlich ist es genau anders herum. Unverheiratet: Klasse 1. Verheiratet addiert sich zu 7 (also zB M Klasse 3 und F Klasse 4).

Die Kindererziehung ist sicherlich ein sehr guter Punkt. Man sollte das am konkreten Einzelfall bemessen. Da stimme ich zu.
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  #8 (permalink)  
Alt 15.05.2008, 20:56
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AW: Gemeinsamer Hauskauf

Zitat:
Zitat von Pete76
Eigentlich ist es genau anders herum. Unverheiratet: Klasse 1. Verheiratet addiert sich zu 7 (also zB M Klasse 3 und F Klasse 4).

Die Kindererziehung ist sicherlich ein sehr guter Punkt. Man sollte das am konkreten Einzelfall bemessen. Da stimme ich zu.
ups. Sorry Steuerklasse 1 ist falsch. Ein Fehler ist aber auch die 7. Die Summe muss 8 sein :
3 und 5 oder beide 4
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Alt 15.05.2008, 20:57
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AW: Gemeinsamer Hauskauf

Zitat:
Eigentlich ist es genau anders herum. Unverheiratet: Klasse 1. Verheiratet addiert sich zu 7 (also zB M Klasse 3 und F Klasse 4).
Nö, 4/4 oder 3/5

Davon abgesehen, die Kindererziehung und Haushaltsführung wird dann beim Zugewinnausgleich berücksichtigt.

LG
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Alt 16.05.2008, 23:09
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AW: Gemeinsamer Hauskauf

Hallo

es soll auch Paare geben, die nicht darauf sehen wer was wieviel einbringt und beide im Grundbuch stehen, aber das ist wohl eher ein zwischenmenschliches Problem
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