Dies ist eine Diskussion zu Gemeinsamer Hauskauf innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Mann A kauft mit Frau B zusammen ein Haus. Allerdings muß der Mann den Kredit alleine aufnehmen weil die Frau durch ihr geringes Gehalt keinen Kredit in dieser Höhe bekommt. Abgezahlt wird der Kredit dann aber von beiden, d.h. ihr Gehalt fließt mit seinem zusammen und davon wird dann alles gezahlt was so anfällt monatlich. Er verdient ca. 3000,-, sie bislang 900,-. Später (wenn das Kind alt genug ist) wird sie mit in seine Firma einsteigen und dann ca. 1500,- verdienen. Der Hauskauf findet diesen Monat statt, geheiratet wird erst Ende Juni und im Oktober kommt das erste Kind. Bedeutet dieser Sachverhalt nun dass ihm das Haus alleine gehört und die Frau überhaupt keinen Anspruch darauf hat weil er den Kredit bei der Bank alleine aufnimmt? Wie verhält es sich mit dem Grundbucheintrag? Was muß die Frau in diesem Fall beachten? Danke schon mal im Voraus für die Antworten! |
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| AW: Gemeinsamer Hauskauf Wichtig ist, dass Frau B mit im Kaufvertrag und dann auch im Grundbuch steht. Nur dann ist sie auch Miteigentümerin. |
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| AW: Gemeinsamer Hauskauf Habe noch vergessen zu schreiben dass Mann A noch 80000,- Eigenkapital mitbringt. Hat Frau B denn ein Recht darauf mit im Kaufvertrag bzw. Grundbuch zu stehen auch wenn Mann A der alleinige Schuldner bei der Bank ist? Was wäre dann im Fall einer Trennung? |
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| AW: Gemeinsamer Hauskauf Hallo! Da sich alles VOR der Eheschließung abspielt, gehört das Haus grds. erst einmal dem Mann (Eigentumsansprüche des Kreditgebers lass ich mal weg). Die Frau erwirbt zwar quasi "Anteile" am Haus, in dem sie einen Teil zur den Raten beisteuert. Forensisch (also im Falle der Beweisdarlegung vor Gericht) wird es aber schwierig für die Frau darzulegen, wieviel sie nun tatsächlich gezahlt hat. Ferner muss der Erwerb an Grund und Immobilien notariell verfasst werden. Überdies gibt es einen Eintrag ins Grundbuch. Da zum Zeit des Erwerb des Hauses noch keine Leistungen der Frau geflossen sind, hat auch de jure nur der Mann Anspruch auf die Eintragung ins Grundbuch - natürlich alles theoretisch. Was kann man machen? Zunächst könnte man sich darauf einigen, dass beide im Grundbuch stehen. Man muss ja nicht 50:50 machen. Wie man die Anteile verteilt, muss man sich überlegen. Ebenso kann man Nutzungsrechte der Frau im Grundbuch eintragen lassen (zB Nießbrauch etc.). Da abzusehen ist, dass die Frau einen Anteil an dem Darlehen zahlt, wäre es sinnvoll im Notarvertrag eine zwei- oder mehrstufige Vereinbarung einzubauen. So dass die Frau quasi nach 5 Jahren zB 15% nach 10 Jahren 30% bis max. 50% am Hauseigentum erwirbt. Man kann es auch - je nachdem wie man es eben möchte - ohne solche Stufen machen. Beide können sich eintragen lassen und beide haben dann ein Anrecht auf das Haus. Aber Achtung! Im Falle der Trennung kann es kompliziert werden, da der eine dem anderen dann uU seinen Anteil auszahlen muss. Im Erbfall ist das noch komplexer. Daher: Gut beraten lassen - entweder beim Anwalt oder gleich beim Notar. Das Thema ist zu vielschichtig, als dass man hier en passant alle Aspekte abdecken kann. Auch wenn es jetzt vllt befremdlich sein mag, so zu denken: Aber vor der Eheschließung muss man an die Scheidung denken. Das zu berücksichtigen ist für BEIDE wichtig! VG, Peter M.
__________________ ius respicit aequitatem Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Bitte die REGELN des Forums beachten! Die FAQ (?) sind hier zu finden. ------------------------------------------- Bitte sehen Sie von Nach- und Rückfragen per PN oder eMail ab. Verwenden Sie hierzu die entsprechenden Foren. ------------------------------------------- Für den Inhalt etwaiger Links auf externe Webseiten ist ausschließlich deren Anbieter verantwortlich! |
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| AW: Gemeinsamer Hauskauf Vielen, vielen Dank! Deine Antwort hat mir schon sehr geholfen! |
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| AW: Gemeinsamer Hauskauf Zitat:
Es ist ein fehler nur den unterschiedlichen Verdienst zu bewerten. Der kommt zum einen aus unterschiedlichen Steuerklassen zustande (er bekommt ohne die Frau gar keine Lohnsteuerklasse 1) - und zweitens übernimmt sie auch hauptsächlich die Kindererziehung und verdient deshalb weniger - darum ist es auch nur gerecht, wenn er im Gegenzug einen grösseren Anteil vom Haus finanziert. Wie man das genau gewichtet bleibt jedem überlassen - nur so einfach übergehen sollte man es nicht wenn man eine gerechte Aufteilung erzielen möchte. Und vor einer Hochzeit ist so eine Diskussion zwar nicht schön (wer will da schon an trennung denken), aber auf jeden fall vieeel einfacher als vor einer Scheidung.
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: Gemeinsamer Hauskauf Zitat:
Die Kindererziehung ist sicherlich ein sehr guter Punkt. Man sollte das am konkreten Einzelfall bemessen. Da stimme ich zu.
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| AW: Gemeinsamer Hauskauf Zitat:
3 und 5 oder beide 4
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: Gemeinsamer Hauskauf Zitat:
![]() Davon abgesehen, die Kindererziehung und Haushaltsführung wird dann beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. LG LB
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Gemeinsamer Hauskauf Hallo es soll auch Paare geben, die nicht darauf sehen wer was wieviel einbringt und beide im Grundbuch stehen, aber das ist wohl eher ein zwischenmenschliches Problem
__________________ Errare humanum est |
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