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Gemeinde Reservierungsgebühr

Dies ist eine Diskussion zu Gemeinde Reservierungsgebühr innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 13.11.2006, 13:32
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Gemeinde Reservierungsgebühr

Hallo;

Kann eine Gemeinde für die Reservierung eines Baugrundstücks Reservierungsgebühr, bereits nach dem Kauf eines Baugrundstücks verlangen, wenn davon vorher keine Rede war und die Gemeinde dafür auch keine Satzung hat.
Es steht also nirgends irgendwas über eine Reservierungsgebühr.

Sie sieht es aus, wenn der Notartermin bereits vor sechs Monaten sein sollte und erst später ein verbindlicher Notartermin vereinbart wurde?

Gruß
John
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  #2 (permalink)  
Alt 13.11.2006, 20:14
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AW: Gemeinde Reservierungsgebühr

Was soll eine "Reservierungsgebühr" sein?
Die Vereinbarung eines Termins beim Notar spielt keine Rolle. Der Vertrag kommt erst durch die Beurkundung des Notars und Unterschrift aller Beteiligten zustande.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.11.2006, 10:53
Boardneuling
 
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AW: Gemeinde Reservierungsgebühr

Hallo;

Eine Reservierungsgebühr ist eine Gebühr für die Zeit, für die man sich das Grundstück bereithalten lässt. Also nicht an enen anderen verkauft.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.11.2006, 22:25
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AW: Gemeinde Reservierungsgebühr

Von einer Reservierungsgebühr, die von Gemeinden/Städten erhoben wird, habe ich noch nie gehört.
Man kann sich ein Grundstück reservieren lassen, für eine gewisse Zeit, wenn man z.B. noch die Finanzierung o.ä. abklären möchte oder sich noch nicht 100%-ig entscheiden kann.
In der Regel wird dann gesagt für wie lange die Reservierung gilt - aber dafür eine Gebühr zu fordern

Hat man sich dann entschieden teilt man dies mit und die entsprechenden Formalitäten mit Notartermin folgen, in der Regel relativ kurzfristig.

So kenne ich das.
__________________
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