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Geldschulden aus Immobilien-Reparatur?

Dies ist eine Diskussion zu Geldschulden aus Immobilien-Reparatur? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 06.11.2008, 15:51
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Geldschulden aus Immobilien-Reparatur?

Hallo Forum,

tut mir leid, daß ich keinen aussagekräftigeren Titel gefunden habe, aber ich weiß nicht, zu welchem Rechtsgebiet bzw. unter welche Paragraphen die von mir erdachte Angelegenheit eigentlich fallen würde. Ich denke -obwohl es um die Instandhaltung von Wohnungseigentum geht- hat es damit eigentlich nicht direkt zu tun. Ich erzähl einfach mal, was ich da "zusammengesponnen" habe, im Zweifel dann bitte ein Hinweis, in welchem Unterforum der Beitrag passt:

Anton und Berta sind jeweils Miteigentümer an einem Haus. Es gibt keine Verwaltung, kein Hausgeldkonto, keine Instandhaltungsrücklage.

Das Dach wird undicht. Anton weigert sich beharrlich, mit Berta über eine Reparatur zu sprechen, so daß diese schließlich einen Anwalt aufsucht, damit das Dach repariert wird.

Bertas Anwalt schickt Anton eine Aufforderung, sich zu der nötigen Instandhaltung des "Gemeinschaftseigentums "Dach" zu äußern zusammen mit dem Kostenvoranschlag eines Dachdeckers über die voraussichtlichen Reparaturkosten.

Anton schickt den Kostenvoranschlag eines von ihm ausgewählten Dachdeckers zurück und sagt, er würde diesen beauftragen, aber erst wenn Berta ihm (also Anton) den ihrem Miteigentumsanteil entsprechenden Betrag aus dem Kostenvoranschlag auf sein Privatkonto überweist.

Bertas Anwalt schreibt, Berta sei mit der Beauftragung von Antons Dachdeckers einverstanden, aber nicht mit der Vorkasse auf Antons Konto. Berta sei bereit, selbst den Auftrag zu erteilen und die Kosten vorzustrecken oder alternativ das Geld auf einem Notarkonto zu hinterlegen, Anton möge sich bitte äußern, was er wolle. Außerdem solle die Dachdecker-Rechnung nicht auf Antons Namen, sondern auf die WEG und gemäß §35 EStG (also gesonderte Lohnkosten)t ausgestellt werden.

Anton antwortet nicht, 3 Wochen später ruft der Dachdecker beim Anwalt an, ob er denn nun anfangen könne und der Anwalt sagt JA. Das Dach wird repariert. Bei der gemeinsamen Abnahme fragt Berta den Anton, was er denn nun mit dem Dachdecker wegen der Rechnung vereinbart habe. Anton sagt, er habe noch keine Rechnung, aber Berta würde ihm schon 1.000 € schulden, da er dem Dachdecker vor 3 Wochen das schon angelieferte Material bezahlt habe. Berta hatte keine Anhnung von dieser Rechnung und daß schon Material angeliefert wurde.

Zwei Tage später trifft bei Bertas Anwalt ein Fax mit zwei Dachdeckerrechnungen ein, beigelegt ein handschriftlicher Zettel, auf dem "Bitte um Erledigung" und die Kontonummer Antons steht, keine Unterschrift, es ist nicht klar, ob der Dachdecker oder Anton das Fax geschickt hat.

Beide Rechnungen enthalten als Empfänger nur Antons Namen und die Lohnkosten sind nicht ausgewiesen. Der Rechnungsbetrag entspricht exakt dem Kostenvoranschlag. Die eine Rechnung über Material wurde am Ausstellungstag, die andere einen Tag später als "Betrag erhalten" gestempelt, so daß das Geld nicht per Überweisung geflossen sein kann.

Bertas Anwalt schreibt zunächst mehrfach den Dachdecker um ordnungsgemäße Rechnungen an, die er nach 4 Wochen dann endlich erhält. Betra überweist ihren anteiligen Betrag an den Dachdecker und schreibt diesem, er möge den durch Anton überzahlten Betrag an diesen zurück überweisen.

Kurz darauf geht der Dachdecker in Insolvenz und Anton kriegt nie sein Geld vom Dachdecker zurück.

Wie man sich denken kann , verklagt Anton nun Berta, ihm ihren Anteil an der Dachdeckrrechnung mit Zinsen und Nebenkosten zu überweisen.

Meine Fragen:
- kam hier im Vorfeld überhaupt eine "gültige" Vereinbarung zwischen Anton und Berta zustande, aufgrund Anton die Geldschuld von Betra einklagen kann?
- wenn ja, unter welchen Paragraphen wird sowas abgehandelt?
- hat Anton Aussichten, per Gericht das Geld von Berta zu bekommen?

Wäre toll, wenn das jemand wüßte!!!

Vielen Dank im Vorraus von DER BÖSEN NACHBARIN
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  #2 (permalink)  
Alt 08.11.2008, 13:11
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AW: Geldschulden aus Immobilien-Reparatur?

Zitat:
Zitat von BöseNachbarin
- hat Anton Aussichten, per Gericht das Geld von Berta zu bekommen?
Etwas konfus, das Ganze!
Wer hat dem Dachdecker die Vorauszahlung geleistet und wer will nun von wem warum Geld zurück?
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  #3 (permalink)  
Alt 08.11.2008, 14:12
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AW: Geldschulden aus Immobilien-Reparatur?

Das mit dem Dachdecker habe ich auch nicht verstanden.

Vielleicht kann ich mit einer Anspruchsgrundlage dienen: § 744 Abs. 2 BGB.
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 08.11.2008, 14:34
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AW: Geldschulden aus Immobilien-Reparatur?

Also ich versuchs mal etwas einfacher... sorry, das es so kompliziert ist!

Angenommen, nach langem Streit davor wird das Dach in einer 2er-WEG repariert.

In den "Vorgesprächen", die zum Schluß über Anwalt liefen, einigen sich die Eigentümer zwar über die Dachdeckerfirma und daß diese beauftragt werden soll, aber nicht über die Bezahlungsmodalitäten. Anton fordert von Berta, das Geld noch lange vor der Reparatur auf sein Konto zu überweisen. Berta lehnt dies ab (auf Anraten ihres Anwaltes) und bietet Hinterlegung des Geldes bzw. Übernahme des ges Betrages für die WEG an. Sie fordert Anton ausserdem auf, dem Dachdecker mitzuteilen, daß die Rechnung auf die WEG ausgestellt werden und die Lohnkosten gesondert ausgewiesen sein müssen.

Anton nimmt nie Stellung, was er bezügl. der Bezahlung will, dennoch beauftragt er den von ihm vorgeschlagenen Dachdecker. Kurz nach der Reparatur sendet er Berta die Dachdeckerrechnungen, die weder Lohnkosten enthalten, noch auf die WEG sondern nur auf Antons Namen ausgestellt sind. Die Rechnungen waren laut "Betrag erhalten"_Stempeln am Tag der Ausstellung bar bezahlt worden (das Finanzamt akzeptiert das Absetzen von Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistung nur bei Überweisung). Vermutlich hat Anton die Rechnungen komplett bezahlt, das geht aus den Papieren aber nicht hervor.

Bertas Anwalt fordert zunächst vom Dachdecker korrekte Rechnungen, nach 4 Wochen liegen sie endlich vor, es ist sogar der Betrag in Höhe von Bertas Miteigentumsanteil darauf ausgewiesen. Berta überweist den Betrag an den Dachdecker und fordert diesen auf, den von Anton zuviel gezahlten Betrag (der hatte ja die ganze Rechnung bezahlt und nicht nur seinen Anteil) an Anton zurück zu überweisen.

Der Dachdecker überweist Anton nichts zurück, sondern geht in Insolvenz.

Nun verklagt Anton seine Miteigentümerin Berta darauf, ihm ihren Anteil an der Rechnung zu überweisen.

Kommt er damit durch? Und wenn ja, mit welchen Paragraphen kann Antons Klage begründet werden?

Ich hoffe. jetzt ist es verständlich???

Vielen lieben Dank für Eure Mühe!!!

Geändert von BöseNachbarin (08.11.2008 um 18:54 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 11:02
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AW: Geldschulden aus Immobilien-Reparatur?

Zitat:
Zitat von BöseNachbarin
Nun verklagt Anton seine Miteigentümerin Berta darauf, ihm ihren Anteil an der Rechnung zu überweisen.
Das würde ich auch! Warum hat Berta nicht an Anton bezahlt? Der war doch auch in Vorlage getreten, was sie ja auch wusste!
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  #6 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 15:23
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AW: Geldschulden aus Immobilien-Reparatur?

Weil von Anfang an der Verdacht seitens Berta und Bertas Anwalt bestand, daß bei dieser Dachdeckergeschichte vom Miteigentümer "gemauschelt" wurde. Und weil das Absetzen der "haushaltsnahen Dienstleistungen" (= Lohnkosten des Dachdeckers) von der Steuer nur zulässig ist, wenn der Rechnungsbetrag auf das Handwerkerkonto überwiesen wird -also keine Barzahlung.

Aber spinnen wir die Geschichte weiter , hab ich gerade am Wochenende "erdacht"...

Betra hat jetzt herausgefunden, daß der Dachdeckerbetrieb seine Insolvenz bereits 2004 angemeldet hat und seitdem einen Insolvenzverwalter hatte. Mit der Auflage, daß sämtliche Zahlungen, die von Kunden an den Dachdecker gehen, nur über den Insolvenzverwalter laufen dürfen. Ich wette, wenn Betra jetzt durch ihren Anwalt beim Insolvenzverwalter Einsicht in die dort eingegangenen Zahlungen nimmt, so ist der von Anton angeblich bezahlte und vom Dachdecker quittierte Betrag niemals dort aufgetaucht!

Das war rückblickend auch der Grund, weshalb Anton bar zahlte (in die Hand des Dachdeckers und nicht in die des Insolvenzverwalters) und auf jeden Fall vermeiden wollte, daß Berta etwas auf das Konto des Dachdeckers überweist.

Der Deal zwischen Dachdecker und Anton war vermutlich folgender: Dachdecker vergibt den Auftrag an einen Subunternehmer für die Hälfte des Betrages, der später auf der Rechung erscheint. Anton zahlt nur diesen Betrag, der nur mit Bertas Rechnungsanteil gedeckt ist. Er selbst zahlt gar nichts und lässt damit für sich kostenlos das Dach reparieren. Der Dachdecker hat auch was, nämlich Bargeld auf der Hand, was sonst der Insolvenzverwalter kassiert hätte.

Wenn Anton jetzt tatsächlich so dreist ist, Berta vor Gericht auf anteilige Zahlung des von ihm angeblich verauslagten Betrages zu verklagen, macht er sich eines astreinen Betruges nach §263 StGb an Berta schuldig.

Angesichts dieser unerwarteten Wendung entfallen letztlich meine obigen Fragen, tut mir leid, daß ich Euch diese Mühe gemacht habe!

Vielen Dank dafür!

Eure Böse Nachbarin
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  #7 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 21:50
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AW: Geldschulden aus Immobilien-Reparatur?

Da werden sich noch mehr "Betrogene" melden. Finanzamt, Insolvenzverwalter mit der gesamten Gläubigerversammlung und GKV z.B.
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  #8 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 22:15
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AW: Geldschulden aus Immobilien-Reparatur?

Ja, ich denke, Anton hat sich nicht nur Berta gegenüber wegen Betruges strafbar gemacht, sondern auch wegen Beihilfe zum Insolvenzbetrug. Das Insolvenzverfahren ist übrigens seit 4 Wochen abgeschlossen. Gut, daß man die Insolvenzen bzw. Mitteilungen darüber im Internet nachlesen kann...

Jedenfalls gut für Berta, die einer Klage seitens Antons Anwalt (der über den wahren Sachverhalt sicher völlig ahnungslos ist) jetzt recht gelassen entgegensieht...

Ist schon doll, was man mit böswilligen Miteigentümern so erleben kann ! Rein hypothetisch natürlich!
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