Dies ist eine Diskussion zu Geldforderung von Teil einer WEG nach Entlastung der Hausverwaltung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Geldforderung von Teil einer WEG nach Entlastung der Hausverwaltung Was wäre, wenn sich im Nachinein herausstellte, dass der alte Verwalter eine Rechnung für Haus 1 aus dem Guthaben von Haus 2 bezahlt hätte (weil Haus 1 kein Guthaben mehr hätte und der Verwalter die Eigentümer des Hauses 1 davon auch nicht unterrichtet hätte, geschweige denn, diese Eigentümer gefragt hätte, ob sie ein Darlehen von privat wollen oder es als Sonderzahlung selbst leisten möchten) und die Bewohner von Haus 2, als Teil der WEG, nach der ETV mit dem neuen Hausverwalter von diesem neuen Hausverwalter Zinsen für das "Darlehen" an Haus 1 (z.B. 3,5 %) einfordern würden? Die Fragen in solch einem Fall könnten sein: 1) Unter der Annahme, dass die WEG erst nach Entlastungen und nach einer ETV hiervon Kenntnis erlangt, würde es Sinn machen, die Entlastungen (der alten Verwaltung und des Beirats) zurückzunehmen und könnte dies auch eine Minderheit, z.B. nur 6 von 13 Parteien tun? 2) Könnten die Bewohner von Haus 2 (das Guthaben-Haus) tatsächlich von den anderen Bewohnern aus Haus 1 gegen deren Willen und gegen deren Kenntnis von einer solchen Bezahlung überhaupt eine solche Forderung stellen und wenn ja, auch mit einer solch hohen Verzinsung, obwohl das Geld nur auf dem Girokonto gelegen hätte? 3) Wäre es rechtens, wenn der neue Verwalter ohne weitere Rücksprache mit den Bewohnern von Haus 1 einfach den geforderten Betrag an Haus 2 bezahlt? 4) Oder müsste Haus 1 seine Zinsforderung evtl. an die alte Hausverwaltung rechtmässig stellen? Vielen Dank. Dolfin |
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