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Geht od geht nicht !?!

Dies ist eine Diskussion zu Geht od geht nicht !?! innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.05.2009, 18:22
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Geht od geht nicht !?!

Hi liebe Gemeinde...


Ich stelle mir grad vor , es würde folgender Fall eintreten....

Ein altes Baufälliges 2 Fam. Haus in bester Lage, wird verkauft. Ein windiger Spekulant erwirbt das Objekt und bastelt etliche Wochen daran rum, mit dem Ergebnis nun 5 Wohnungen in besagtem Haus zu haben.
Diese 5 Wohnungen werden vermietet.
Könnte dies ohne weiteres so geschehen, oder müßte man, bei einer ""Umwandlung"" eines 2 in ein 5 Familienhaus irgednwelche STELLPLÄTZE nachweisen ??
Anders gefragt...darf man innerstädtisch 5 Wohnungen vermieten OHNE DAFÜR auch nur einen einizgen Stellplatz zu besitzen ??
Ach ja.....nehmen wir weiterhin mal an, das auch KEINE STELLPLÄTZE ABGELÖST WURDEN !!

Danke vorab für eure Meinungen


Chris


PS : Ich weiß, das es eigentlich ins "Baurecht" müßte, aber dort kann man derzeit augenscheinlich keine neuen Threads einstellen !!
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  #2 (permalink)  
Alt 29.05.2009, 19:08
V.I.P.
 
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AW: Geht od geht nicht !?!

Gibt es in dieser Gemeinde denn eine Pflicht zum Nachweis eines Stellplatzes?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.05.2009, 19:55
V.I.P.
 
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AW: Geht od geht nicht !?!

Zitat:
Zitat von Humungus
Gibt es in dieser Gemeinde denn eine Pflicht zum Nachweis eines Stellplatzes?

Hallo Humungus

Das ist ja eine gute Frage....ich weiß es nicht, aber gibts da kein "Landesweit gültiges Gesetz" ??

Gruß

Chris
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  #4 (permalink)  
Alt 29.05.2009, 22:00
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AW: Geht od geht nicht !?!

Du meinst sicherlich nicht "landesweit" sondern eher "bundesweit".

Der Stellplatznachweis muss zunächst den Bauordnungen der Länder entsprechen. Die Ablöse hierfür obliegt allerdings den Gemeinden. Ohne Ablöse geht dai. d. R. gar nichts.

Liebe grüße

Laienhafte Antwort ohne Rechtsanspruch, private meinung
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