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Gebäudeversicherung Hausverkauf - Vers.-Betrag anteilig?

Dies ist eine Diskussion zu Gebäudeversicherung Hausverkauf - Vers.-Betrag anteilig? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 10:30
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Gebäudeversicherung Hausverkauf - Vers.-Betrag anteilig?

Hallo,

eine Immobilie wurde zum 01.09.2011 verkauft. Die Gebäudeversicherung von 300 Euro wurde natürlich schon für das volle Jahr 2011 im Voraus gezahlt.

Jetzt ist die Frage, ob der Verkäufer Anspruch auf die anteilige Erstattung der Versicherungsrate durch den Käufer hat.

D. h. kann der Verkäufer anteilig (für 4 Monate von Sept. - Dezember 100 Euro) vom Käufer zurückverlangen?

Gruss
Kröti
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  #2 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 12:07
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AW: Gebäudeversicherung Hausverkauf - Vers.-Betrag anteilig?

Ja, ab Übergabe kann er, genau so wie alle anderen Vorleistungen (Grundsteuer etc.).
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  #3 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 12:26
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AW: Gebäudeversicherung Hausverkauf - Vers.-Betrag anteilig?

Immer die Frage, was vertraglich vereinbart ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 12:42
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AW: Gebäudeversicherung Hausverkauf - Vers.-Betrag anteilig?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Immer die Frage, was vertraglich vereinbart ist.
Wenn was anderes vereinbart wäre, brauchte hier die Frage nicht gestellt zu werden. Üblicherweise gehen mit Besitzübergang auch Nutzung, Lasten und Gefahr über!
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  #5 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 12:57
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AW: Gebäudeversicherung Hausverkauf - Vers.-Betrag anteilig?

Ich meine, wenn ein Versicherungsfall eintritt, haben ja auch die neuen Besitzer den Anspruch die Summe von der Versicherung zu bekommen und nicht die vorherigen Besitzer.

Aber ich habe im I-net nichts Definitives gefunden.

Also hier ist die Meinung, dass die neuen Besitzer anteilig die Versicherungsbeiträge für 4 Monate (ab September 2011) an die Vorbesitzer zahlen müssen?
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  #6 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 13:05
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AW: Gebäudeversicherung Hausverkauf - Vers.-Betrag anteilig?

Zitat:
Zitat von Krötilla Beitrag anzeigen
Also hier ist die Meinung, dass die neuen Besitzer anteilig die Versicherungsbeiträge für 4 Monate (ab September 2011) an die Vorbesitzer zahlen müssen?
So ist es! Ab dann ist ja auch er versichert und nicht mehr der Eigentümer!
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  #7 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 13:35
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AW: Gebäudeversicherung Hausverkauf - Vers.-Betrag anteilig?

Damit das Rätselraten in die richtigen Bahnen gelenkt wird, sollte man sich mit diesem § befassen:

VVG § 69 Übergang des Versicherungsverhältnisses

(1) Wird die versicherte Sache von dem Versicherungsnehmer veräußert, so tritt an Stelle des Veräußerers der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.
(2) Für die Prämie, welche auf die zur Zeit des Eintritts laufende Versicherungsperiode entfällt, haften der Veräußerer und der Erwerber als Gesamtschuldner.
(3) Der Versicherer hat in Ansehung der durch das Versicherungsverhältnis gegen ihn begründeten Forderungen die Veräußerung erst dann gegen sich gelten zu lassen, wenn er von ihr Kenntnis erlangt; die Vorschriften der §§ 406 bis 408 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden entsprechende Anwendung.

Wir können gerne noch darüber diskutieren.
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  #8 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 13:41
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AW: Gebäudeversicherung Hausverkauf - Vers.-Betrag anteilig?

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Wir können gerne noch darüber diskutieren.
Wozu? Da geht es um das Verhältnis gegenüber der Versicherung.
Für den angefragten Fall gilt § 446 BGB.
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  #9 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 13:45
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AW: Gebäudeversicherung Hausverkauf - Vers.-Betrag anteilig?

Man lese als Basis §§95, 96 VVG. Kündigt der Erwerber fristlos, zahlt der Veräußerer die bis dahin angefallene Prämie. Sonst haften beide gesamtschuldnerisch. Und danach sollte es logisch sein, dass der Erwerber weiterzahlt, weil er ja nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten übernommen hat.

Ron, Zahlendreher. Wochenendwunschdenken?
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  #10 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 13:47
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AW: Gebäudeversicherung Hausverkauf - Vers.-Betrag anteilig?

Der zitierte Paragraf entstammt dem alten VVG, das aber nicht mehr gültig ist. Aktuell gilt:

§ 95
Veräußerung der versicherten Sache

(1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.

(2) Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.

(3) Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt hat.

und

§ 96
Kündigung nach Veräußerung

(1) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber einer versicherten Sache das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.

(2) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.

(3) Im Fall der Kündigung des Versicherungsverhältnisses nach Absatz 1 oder Absatz 2 ist der Veräußerer zur Zahlung der Prämie verpflichtet; eine Haftung des Erwerbers für die Prämie besteht nicht.

Geändert von Aoide (14.10.2011 um 13:49 Uhr). Grund: Edit: Humungus was schneller
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