Dies ist eine Diskussion zu Gartenhaus Kaufvertrag - Wer ist neuer Eigentümer? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| wir haben für Euch wahrscheinlich eine einfache Frage, für uns ist dies jedoch wichtig. Hintergrund: Es wurde für einen Garten ein Pachtvertrag abgeschlossen. Ein darauf befindliches Haus wurde per Kaufvertrag vom Voreigentümer abgekauft. Im Hausübernahmekaufvertrag wurde oben im Vertrag als Käufer Herr Mustermann angegeben. Unterschrieben wurde der Vertrag jedoch durch Herrn Mustermann und durch seine damalige Freundin (Sie wurde jedoch nur durch Unterschrift im Vertrag erwähnt). Aktuell sind beide Personen nicht mehr zusammen und sind getrennt. Das Haus soll nun verkauft werden. Frage: Wer ist Eigentümer des Gartenhauses? Herr Mustermann oder beide Personen? Wer kann das Haus verkaufen bzw. wer ist Eigentümer? Vielen Dank im Voraus Chris |
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| AW: Gartenhaus Kaufvertrag - Wer ist neuer Eigentümer? Ist das Gartenhaus fest mit dem Boden verbunden oder könnte es einfach entfernt werden? |
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| AW: Gartenhaus Kaufvertrag - Wer ist neuer Eigentümer? Zitat:
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| AW: Gartenhaus Kaufvertrag - Wer ist neuer Eigentümer? "Gartenhaus" ist m.M. nach ein dehnbarer Begriff. Wenn das Gartenhaus fest mit dem Grundstück verbunden ist, gehört es zum Grundstück und kann nicht separat verkauft werden. Wenn es sich z.B. um ein aufgestelltes Holzhaus handelt, sieht die Sache anders aus. |
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| AW: Gartenhaus Kaufvertrag - Wer ist neuer Eigentümer? Eigentümer ist der im Vertrag als Käufer benannte. Also Herr Mustermann! Die Unterschrift der Freundin macht sie nicht auch zur Mieteigentümerin, wenn es nicht von den Parteien ausdrücklich und beweisbar so gewollt war.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Gartenhaus Kaufvertrag - Wer ist neuer Eigentümer? Zu den vorherigen Beiträgen die zusätzlichen Infos: Es handelt sich um ein Massivhaus, das vom Voreigentümer auf dem Pachtgrundstück/Garten erstellt wurde und abgekauft wurde. Das Pachtgrundstück allerdings wurde von der "Freundin" angemietet bzw. gepachtet. Dies verkompliziert die Sache. Ergebnis: Das Haus wurde von Herr Mustermann gekauft, jedoch das Grundstück von der Freundin gepachtet. Das heist jedoch auch, dass wenn beide Parteien nun getrennt sind und das Pachtgrunstück aufgegeben wird von der Freundin, dann muss diese das Grundstück gemäß den Pachtregeln zurückgeben, was nach diesen heißt, Sie ist dafür verantwortlich und muss ggf. das Haus auf Ihre Kosten abreißen lassen, wenn Sie keinen findet der das Grundstück im Rahmen einer neuen Pacht inklusive Haus übernehmen will. Sollte dies von mir falsch gedeutet sein, bitte ich um einen kurzen Kommentar, ansonsten gehe ich davon aus, das damit dieser Thread erfolgreich von Euch gelöst wurde und dafür bedanken ich mich. MfG Chris |
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| AW: Gartenhaus Kaufvertrag - Wer ist neuer Eigentümer? Zitat:
Die Konstellation sollte per Vertrag oder besser durch Absicherung im Grundbuch geregelt werden. Siehe auch hier: Garage |
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| AW: Gartenhaus Kaufvertrag - Wer ist neuer Eigentümer? Zitat:
Zitat:
![]() Bringen wir mal Ordnung in die Schilderung: --- Handelnde Akteure:
P a c h t v e r t r a g: Also, der Pachtvertrag wurde von Frau F) mit Eigentümer A (= Verpächter) geschlossen. Der Pachtvertrag benötigt keiner notaiellen Beurkundung, da ja kein Eigentum auf Frau F übergegangen ist. Hier besteht ein klassischer Pachtvertrag. G e b ä u d e e i g e n t u m: Der (? Hausübernahme- ?) Kaufvertrag für das Gebäude wurde von Herrn Mustermann nicht mit Eigentümer A, sondern mit Herrn B) geschlossenen. Herr Mustermann hat eine Bestandsimmobilie (ohne eigenen Grund / Zitat: "vom Voreigentümer abgekauft") erworben und ist grundbuchrechtlicher Eigentümer dieses Objektes. Das Gebäude stand also bereits auf fremden Grund. --- Soweit ist alles geregelt ![]() --- Das Problem liegt jetzt hier: Zitat:
Der Pachtvertrag von Frau F umfasst das Grundstück, einschließlich des Grundstücksanteils, der sich unter dem Gebäude befindet. Das im Pachtgrundstück stehende Gebäude von Herrn Mustermann ist nicht Gegenstand des Pachtvertrages, sondern ist als Einschränkung/besondere Belastung des Pachtgrundstückes zu werten. Im Gegenzug ist das Eigentum von Herrn Mustermann auch dadurch eingeschränkt (und hoffentlich grundbuchrechtlich gesichert), weil sein Eigentum auf einem fremden Grundstück steht. Eigentümer des Grundstückes ist Eigentümer A; Frau F ist lediglich die Pächterin. Der Pachtvertrag zwischen Eigentümer A und Frau F wurde geschlossen und das Gebäudeeigentum von Herrn B/dann Herrn Mustermann war im Bestand vorhanden. Kündigt Frau F den Pachtvertrag, dann hat das keinerlei Auswirkungen auf das Gebäudeeigentum von Herrn Mustermann. Eigentümer A kann von Frau F auch nichts verlangen, was diese rechtlich gar nicht leisten kann. Immerhin hat Frau F formal mit dem Gebäudeeigentum von Herrn Mustermann nichts zu schaffen. Also würde Frau F das Pachtgrundstück so übergeben, wie sie es erhalten hat. Nämlich mit den aufstehenden fremden Gebäude. Eigentümer A muss sich ggf. selbst um einen neuen Pächter kümmern, der das Grundstück mit dem vorhandenen Gebäudeeigentum von Herrn Mustermann pachtet. --- Wow, hoffentlich hab ich mich jetzt nicht komplett verloren |
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| AW: Gartenhaus Kaufvertrag - Wer ist neuer Eigentümer? ich geh davon aus, dass hier nichts im grundbuch eingetragen ist und dass es sich um eine art schrebergartensiedlung oder ähnlich handelt... dumm gelaufen. eigentümer der hütte ist der ex. wenn die frau den pachtvertrag kündigen will, muss sie lt vertrag das grundstück ordentlich zurückgeben müssen. dazu wird sicher gehören, die hütte abzureißen (solche verträge kenne ich jedenfalls so). sie darf aber die hütte nicht abreißen, weil die hütte dem ex gehört. sollte sie nun abreißen, wäre sie ihm schadenersatzpflichtig. juristisch korrekt wäre sicherlich, den ex aufzufordern, seine hütte zu entfernen und ihm anzükündigen, dass sollte er dem nicht bis fristsetzung nachkommen, ihm schadenersatz in höhe der pacht ins haus steht. und bevor man hier nen kleinkrieg anzettelt, sollte man gemeinsam eine käuferin finden, die hütte und pachtvertrag übernehmen will. |
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| AW: Gartenhaus Kaufvertrag - Wer ist neuer Eigentümer? Zitat:
Auch war die Rede davon, dass das Gebäude bereits vor Abschluss des Pachtvertrages mit Frau F im Bestand vorhanden war. |
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