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Garagenkauf ohne (Pacht)grundstück ?

Dies ist eine Diskussion zu Garagenkauf ohne (Pacht)grundstück ? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 02.11.2009, 06:00
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Question Garagenkauf ohne (Pacht)grundstück ?

Hallo zusammen,

A möchte von B gern eine Garage kaufen. Die Garage befindet sich im Eigentum des B, steht aber auf dem Grund und Boden der Stadt C. Für die Nutzung des Grundstücks zahlt B an C eine jährliche Pacht von bspw. 100 Euro.

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass die massiv gebaute Garage ein fester Bestandteil des Grundstücks nach § 94 BGB ist und somit nach § 93 BGB nicht Gegenstand besonderer Rechte sein kann.

Das bedeutet für mich, dass die erzielte Einigung zwischen A und B allein nicht ausreicht.

Hat jemand einen Tipp, wie der Kaufvertrag wirksam zustande kommt ? Muss C dem Kaufvertrag zustimmen ?

Danke A.
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  #2 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 15:12
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AW: Garagenkauf ohne (Pacht)grundstück ?

Was für einen Vertrag hat B mit der Gemeinde? Einen Erbbaurechtsvertrag oder einen normalen Pachtvertrag? In jedem Fall muss die Gemeinde einer Weitergabe zustimmen!
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  #3 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 14:22
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AW: Garagenkauf ohne (Pacht)grundstück ?

Also. B und C haben einen normalen Nutzungsvertrag. Bezahlt wird auf der Grundlage der Nutzungsentgeltverordnung.

A hat mittlerweile Kontakt zu C aufgenommen. A und C werden einen entsprechenden Nutzungsvertrag abschließen, erst nach Abschluss soll der Kaufvertrag zwischen A und B wirksam werden. Einer Zustimmung durch C bedarf es laut C nicht.

Andreas
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  #4 (permalink)  
Alt 04.11.2009, 11:32
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AW: Garagenkauf ohne (Pacht)grundstück ?

Zitat:
Zitat von kleinekampfsau
Einer Zustimmung durch C bedarf es laut C nicht.
Dann ist es kein Erbbaurecht sondern ein ganz normaler Pacht/Nutzungsvertrag. In den steigt der neue (mit Genhmigung von C) ein oder schließt mit ihm einen neuen. Die Ablösung der Garage ist Sache zwischen A u. B. und interessiert C nicht.
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