Dies ist eine Diskussion zu Garagenkauf ohne (Pacht)grundstück ? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| A möchte von B gern eine Garage kaufen. Die Garage befindet sich im Eigentum des B, steht aber auf dem Grund und Boden der Stadt C. Für die Nutzung des Grundstücks zahlt B an C eine jährliche Pacht von bspw. 100 Euro. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass die massiv gebaute Garage ein fester Bestandteil des Grundstücks nach § 94 BGB ist und somit nach § 93 BGB nicht Gegenstand besonderer Rechte sein kann. Das bedeutet für mich, dass die erzielte Einigung zwischen A und B allein nicht ausreicht. Hat jemand einen Tipp, wie der Kaufvertrag wirksam zustande kommt ? Muss C dem Kaufvertrag zustimmen ? Danke A. |
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| AW: Garagenkauf ohne (Pacht)grundstück ? Was für einen Vertrag hat B mit der Gemeinde? Einen Erbbaurechtsvertrag oder einen normalen Pachtvertrag? In jedem Fall muss die Gemeinde einer Weitergabe zustimmen! |
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| AW: Garagenkauf ohne (Pacht)grundstück ? Also. B und C haben einen normalen Nutzungsvertrag. Bezahlt wird auf der Grundlage der Nutzungsentgeltverordnung. A hat mittlerweile Kontakt zu C aufgenommen. A und C werden einen entsprechenden Nutzungsvertrag abschließen, erst nach Abschluss soll der Kaufvertrag zwischen A und B wirksam werden. Einer Zustimmung durch C bedarf es laut C nicht. Andreas |
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| AW: Garagenkauf ohne (Pacht)grundstück ? Zitat:
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