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Garage auf Grundstücksgrenze...Mieter A will die Fassade malern aber Mieter B hat Baum so dicht das malern nicht geht

Dies ist eine Diskussion zu Garage auf Grundstücksgrenze...Mieter A will die Fassade malern aber Mieter B hat Baum so dicht das malern nicht geht innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.08.2010, 14:36
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Garage auf Grundstücksgrenze...Mieter A will die Fassade malern aber Mieter B hat Baum so dicht das malern nicht geht

Hallo liebe Gemeinde,

wie in dem Titel schon beschrieben ist ein malern der Fassade nicht möglich weil eine Tanne oder Kiefer (ich weiß es nicht genau) so dicht an der Fassade steht das ein malern nicht möglich ist. Muss Mieter B diesen Baum entfernen sprich umhacken? Da es warscheinlich auch nicht mit Ästen beschneiden getan ist. Oder muss Mieter B nur die Äste entfernen und wenn der Platz nicht ausreichd hat Mieter A halt Pech gehabt??

Vielen Dank pinkjones
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  #2 (permalink)  
Alt 08.08.2010, 17:32
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AW: Garage auf Grundstücksgrenze...Mieter A will die Fassade malern aber Mieter B hat Baum so dicht das malern nicht geh

Hallo!

Da bräuchte man noch ein paar Infos:
1. In Welchem Bundesland spielt der Fall?
2. Wie hoch ist die Fichte?
3. Wie weit von der Grenze steht der Baum?

Zitat: Muss Mieter B diesen Baum entfernen sprich umhacken?
4. Wieso Mieter?


lg
Carsten
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  #3 (permalink)  
Alt 08.08.2010, 18:05
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AW: Garage auf Grundstücksgrenze...Mieter A will die Fassade malern aber Mieter B hat Baum so dicht das malern nicht geh

hintern meinem tänsche wird nix gemalert! könnt sich ja jeder kommen. wer malern will, soll es auf seinem eigenen grund und boden machen.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.08.2010, 18:24
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AW: Garage auf Grundstücksgrenze...Mieter A will die Fassade malern aber Mieter B hat Baum so dicht das malern nicht geh

Zitat:
Zitat von zicke93 Beitrag anzeigen
hintern meinem tänsche wird nix gemalert! könnt sich ja jeder kommen. wer malern will, soll es auf seinem eigenen grund und boden machen.
Dann google mal nach Hammerschlag- und Leiterrecht
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  #5 (permalink)  
Alt 08.08.2010, 18:44
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AW: Garage auf Grundstücksgrenze...Mieter A will die Fassade malern aber Mieter B hat Baum so dicht das malern nicht geh

also mal zu den Fragen:

1.) das ganze spielt in Brandenburg
2.) der Baum (was auch immer) ist so naja würd sagen mind. 6m hoch
3.) er steht naja sagen wir mal max. 10cm (wenn überhaupt) von der Grenze
4.) JaJa nich Mieter sagen wir Nachbar B. Also Nachbar A hat die Garage und Nachbar B den Baum

@zicke93:ja genau das mit dem Hammerrecht iss so eine Sache...also Nachbar A hat irgendwie diss Recht auf Nachbar B seinem Grundstück rumzutanzen und zu malern...iss so...Aber eventuell kann ihm dafür Nachbar B auch noch Miete abknöpfen!!!

pinkjones
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  #6 (permalink)  
Alt 08.08.2010, 19:04
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AW: Garage auf Grundstücksgrenze...Mieter A will die Fassade malern aber Mieter B hat Baum so dicht das malern nicht geh

Hi,

Ich fragte nach der Höhe und den Grenzabständen, da sich hieraus evtl. ein Anspruch auf Beseitigung ergeben könnte.
Dies ist jedoch nicht der Fall da A diesen binnen 2 Jahren nach der Anpflanzung hätte geltend machen müssen!
A wird daher nichts anderes übrig bleiben, als im Einvernehmen mit B die unteren Äste an der Garage zurückzuschneiden und sich ein wenig die Finger zu verbiegen.
10 cm sollten m.E. aber ausreichen, um die Fassade zu streichen.


lg
Carsten
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Alt 08.08.2010, 19:38
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AW: Garage auf Grundstücksgrenze...Mieter A will die Fassade malern aber Mieter B hat Baum so dicht das malern nicht geh

Ich frage mich nur eins: was genau macht es unmöglich, zu streichen? Wenn die Äste derart dicht stehen, dürften sie auch den Putz des Hauses berühren, verschmutzen und schädigen. Wenn nicht, sollte ein seeeeehr langer Besenstiel reichen, den Profis sicher zur Verfügung haben.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Alt 08.08.2010, 22:28
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AW: Garage auf Grundstücksgrenze...Mieter A will die Fassade malern aber Mieter B hat Baum so dicht das malern nicht geh

@gärtner73: also der Baum selbst steht ca. 10cm die Äste selber sind direkt am Haus so wie "Humungus" es vermutet hat. Also das sie das Haus schädigen ist nicht zu erkennen.

Also fassen wir zusammen: A muss sich um alles kümmern wenn B ihn lässt. Kann B auch verweigern oder MUSS er ihn lassen? Kann B den Termin selbst bestimmen? B nutzt das Grundstück nämlich nur als Wochenendgrundstück welches ab ca. mitte Oktober nicht mehr genutzt wird. Könnte B ja auch sagen "mach es ab dann dann nervst du mich nicht"...

pinkjones
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  #9 (permalink)  
Alt 08.08.2010, 23:05
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Zitat:
Zitat von pinkjones Beitrag anzeigen
@gärtner73: also der Baum selbst steht ca. 10cm die Äste selber sind direkt am Haus so wie "Humungus" es vermutet hat. Also das sie das Haus schädigen ist nicht zu erkennen.

Also fassen wir zusammen: A muss sich um alles kümmern wenn B ihn lässt. Kann B auch verweigern oder MUSS er ihn lassen? Kann B den Termin selbst bestimmen? B nutzt das Grundstück nämlich nur als Wochenendgrundstück welches ab ca. mitte Oktober nicht mehr genutzt wird. Könnte B ja auch sagen "mach es ab dann dann nervst du mich nicht"...

pinkjones
Wenn die Äste schon das Haus berühren, und selbst wenn nicht, sollte man bedenken, dass diese auch wachsen, würde ich ganz fest davon ausgehen, dass die Fassade davon zerkratzt/verschmutzt wird und sich mit der Zeit Schmutz und Ungeziefer sammeln. Wenn also von den Ästen eine Gefahr für das Gebäude ausgeht, sollte A den B auffordern, diese zu entfernen. Kommt B dem nicht in angemessener Frist nach, kann A zur Selbstvornahme schreiten.
Den Termin zur Inanspruchnahme des sog. Hammerschl-und Leiterrechts muss A dem B mit angemessener Frist (ca. 4 Wochen) vorher mitteilen.
B kann diesem Termin widersprechen, wenn ein wichtiger Grund dagegen spricht (z.B. B's Tochter will an dem Tag ihren Geburtstag in dem Garten feiern).


lg
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  #10 (permalink)  
Alt 08.08.2010, 23:37
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Wenn die Äste schon das Haus berühren, und selbst wenn nicht, sollte man bedenken, dass diese auch wachsen, würde ich ganz fest davon ausgehen, dass die Fassade davon zerkratzt/verschmutzt wird und sich mit der Zeit Schmutz und Ungeziefer sammeln.
Du weißt sicher, worauf ich heraus will. Das Thema hatten wir vor kurzem...
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