Dies ist eine Diskussion zu Fuer Reparaturen an TG mitzahlen obwohl kein TG-Platz innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Fuer Reparaturen an TG mitzahlen obwohl kein TG-Platz Ehepaar A ist also nicht im Besitz eines TG Platzes. Dennoch deutete der Verwalter jüngst an, dass sich selbstverständlich alle an den Reparaturkosten zu beteiligen hätten. Dem Rest der WEG gefällt das natürlich, dem Ehepaar A nicht. Die TG liegt unterirdisch, aber nicht unter dem Gebäude, sondern unter einem Garten (der Sondereigentum eines der Eigentümer ist). Muss sich Ehepaar A an den Reparaturkosten der TG beteiligen? Kann die WEG einfach mehrheitlich beschliessen, dass Ehepaar A dies muss? Was kann Ehepaar A tun, um sich ggf zu wehren? Dank für Antwort Villi |
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| AW: Fuer Reparaturen an TG mitzahlen obwohl kein TG-Platz Läßt sich mit den gegebenen Informationen nicht genau beantworten und hängt zuforderst von der genauen Formulierung der Teilungserklärung ab. Desweiteren ist dann zu prüfen, was genau an der TG gamacht werden soll. Bei Reparaturen sollte man nie einen gemeinsamen Auftrag vergeben, bei dem sowohl "Teileigentum" oder "Wohneigentum" zusammen mit gemeinschaftlichem Eigentum betroffen sind, da eine Aufteilung zwischen den Einzelkosten und den Gemeinschaftskosten idR hinterher nicht mehr möglich ist und somit Streitigkeiten vorprogrammiert sind. Generell kann man aber sagen, daß so etwas zulässig ist. Nehmen Sie das Bsp, wo bei einem Mehrfamilienhaus die EG-Whg einen direkten Zugang vom Hof haben, die oberen Whg aber nur über das Treppenhaus erreichbar sind - natürlich müssen idR alle Eigentümer an einer Reparatur des Treppenhauses beteiligt werden (auch, wenn kein Dachboden vorhanden ist, weil man sonst wieder unterstellen könnte, der ist gemeinschaftlich, also auch für die EG-Whg) |
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