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fristlose kündigung Maklervertrag

Dies ist eine Diskussion zu fristlose kündigung Maklervertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 19.07.2009, 17:39
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fristlose kündigung Maklervertrag

Mal angenommen : A hat ein Haus/ Hof geerbt und will es/ihn verkaufen, schließt mit B einen schriftlichen Maklervertrag über 1 Jahr ab, es vergeht ein halbes Jahr- das Haus ist noch nicht verkauft, das Grundstück muß aber gepflegt werden ( nehmen wir an, es ist ein Bauernhof-o.ä.)nun will A aus persönlichen Gründen doch nicht mehr verkaufen -weil ihm die Pflege des Hofes zu viel wird, er einen möglichen Mieter für den Hof gefunden hat ( Zufallsbekanntschaft von A) wie kann er den Vertrag fristlos kündigen, welche Gründe könnte er anführen, welche Rechte hat A allgemein?
Utwich
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  #2 (permalink)  
Alt 20.07.2009, 11:22
V.I.P.
 
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AW: fristlose kündigung Maklervertrag

Dem Makler mitteilen, dass nicht mehr verkauft wird und er seine Bemühungen einstellen soll!
Passieren kann gar nichts. Schlimmstenfalls sind dem Makler von ihm nachzuweisende Kosten zu ersetzen. Dazu kommt es aber wesentlich auf den Maklervertrag an.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.07.2009, 14:37
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AW: fristlose kündigung Maklervertrag

Danke für die Antwort, in diesem Märchen hat der Makler B nur eine mündliche Vereinbarung mit A "abgemacht" und B wollte erst mit A einen schriftlichen Vertrag machen wenn er einen Käufer für den Hof vermittelt hat. Also nachträglich.
Handelt es sich nun um einen einfachen ( mündlichen) Maklervertrag?
Utwich
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  #4 (permalink)  
Alt 21.07.2009, 14:56
V.I.P.
 
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AW: fristlose kündigung Maklervertrag

Zitat:
Zitat von utwich
Danke für die Antwort, in diesem Märchen hat der Makler B nur eine mündliche Vereinbarung mit A "abgemacht" und B wollte erst mit A einen schriftlichen Vertrag machen wenn er einen Käufer für den Hof vermittelt hat. Also nachträglich.
Handelt es sich nun um einen einfachen ( mündlichen) Maklervertrag?
Utwich
Sorry, aber Märchen sind weniger konfus! Worum handelt es sich wirklich? Um einen schriftlichen (von beiden unterschriebenen) oder um einen mündlichen (nix unterschriebenen) Maklervertrag? Oder handelt es sich jetzt um ein anderes Märchen?
Mündliche Maklerverträge sind jederzeit kündbar!
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  #5 (permalink)  
Alt 21.07.2009, 17:40
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AW: fristlose kündigung Maklervertrag

Entschuldigung für die Konfusion, also das Märchen wurde heute erst zu ende erzählt, Verkäufer A hatte die Geschichte falsch in Erinnerung und mußte erst noch mal befragt werden-eben schon ein älterer Zwerg und vergesslich, die Zwergin-welche die Frau von A ist-hat definitiv nichts unterschrieben, mit Makler B hatte sie die mündliche Vereibarung das dieser für die Zwergenfamilie A den Hof zum Verkauf anbieten sollte. Im Zwergeninternet wurde der Hof von A tatsächlich von Makler B angeboten.
Vielen Dank für die Aufklärung des Falles
Utwich
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