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Fristen EGT.-Vers. und HG-Abr., Prüffähigkeit HG-Abr.

Dies ist eine Diskussion zu Fristen EGT.-Vers. und HG-Abr., Prüffähigkeit HG-Abr. innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.11.2009, 14:26
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Fristen EGT.-Vers. und HG-Abr., Prüffähigkeit HG-Abr.

Hallo!

1. Wie lange vor dem Beschluss in der Eigentümerversammlung muss der Verwalter die Hausgeldabrechnung (WEG) den Eigentümern vorgelegt haben?

2. Was ist, wenn über die Abrechnung beschlossen wird, obwohl sie bspw. mindestens 1 Woche vorher da sein muss, aber erst 3 Tage vorher vorgelegt wurde? Beschluss nichtig? Anfechtbar?

3. Welche Anlagen bzw. Unterlagen gehören mindestens zu einer prüffähigen Hausgeldabrechnung (WEG)? Es gibt keinen Beirat, der vorab prüfen könnte. Rechnungskopien? Einzelposten der Kostenkategorien (Kontenblätter)? Bankkontoauszüge?

4. Der WEG-Verwalter legt seine Hausgeldabrechnung ohne Belege vor. Ein Eigentümer verlangt zur Prüfung entsprechende Kontenblätter, erhält diese aber nicht bis zur Eigentümerversammlung und der Abstimmung über die Abrechnung. Welche Konsequenzen sind möglich?

Viele Grüsse
Karl-Erich
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  #2 (permalink)  
Alt 01.12.2009, 11:26
V.I.P.
 
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AW: Fristen EGT.-Vers. und HG-Abr., Prüffähigkeit HG-Abr.

Der Beschluss der Versammlung ist bindend! Eine Anfechtung kostet richtig Geld.
Der Verwalter ist nicht verpflichtet die Belege "beizufügen". Jeder Eigentümer ist jedoch zur Belegeinsicht beim Verwalter berechtigt.
Es sollte schleunigst ein Beirat gewählt werden. Der nimmt dann die Belegprüfung vor.
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